- Ein ehemaliges Mitglied der Hells Angels Basel wird auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen.
- Verurteilt wird der Mann unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Handlungen mit Kindern und Geldwäscherei.
- Der 38-Jährige muss für 12 Jahre und 10 Monate ins Gefängnis und wird des Landes verwiesen.
Die Richterin hat lange gebraucht, um die Liste aller Vorwürfe vorzulesen: Das Appellationsgericht bestätigt das Urteil des Basler Strafgerichts vom Mai 2024. Damit blitzt der Beschuldigte mit seiner Beschwerde ab. Das Urteil hat er in Basel ruhig und ohne Reaktion entgegengenommen.
12 Jahre Freiheitsentzug und 14 Jahre Landesverweis
Der Beschuldigte soll unter anderem durch ein Callcenter in der Türkei Geld gewaschen haben. Weiter habe er im Gefängnis einen Wärter bestochen, dieser habe ihm daraufhin ein Handy organisiert – was eigentlich verboten ist.
Im Gefängnis habe der Verurteilte auch noch eine weitere Wärterin bestochen, sie hatte in seiner Zelle bezahlten Sex mit ihm. Besonders schwer wiegt die Vergewaltigung einer Minderjährigen.
Bei der Begründung stützte sich das Gericht massgeblich auf das Urteil der ersten Instanz. Es brauche ein «deutliches Urteil», hiess es vom Gericht damals – das Appellationsgericht scheint nun der gleichen Meinung zu sein.
Die Beweislage sei bei den meisten Delikten eindeutig, vor allem im Fall der zweifachen Vergewaltigung einer damals 14-Jährigen. Die Chatverläufe zwischen dem Verurteilten und dem Opfer würden zeigen, dass er die Teenagerin massiv unter Druck gesetzt hatte – und letztlich zu Sex gezwungen habe.
Der Verurteilte wurde in Basel geboren und hat türkische Wurzeln. Ab 2016 war er nachweislich Mitglied der Hells Angels in der Türkei, wo er eine führende Position innehatte. Im Verlauf von 2017 wechselte er zu den Hells Angels Basel.
Laut Anklageschrift wurde er dort häufig als Chef der Hells Angels wahrgenommen. Die Verbindung zwischen den Hells Angels in Basel und der Türkei habe der Verurteilte für seine illegalen Machenschaften genutzt. Zusätzlich habe er seine Mitgliedschaft auch regelmässig als Drohkulisse zur Einschüchterung verwendet.
Der Fall rund um den Hells Angel aus Basel erregte nationales Interesse, weil zwei bekannte Namen aus der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft in den Fall verstrickt sind: Trainer Murat Yakin und Stürmer Breel Embolo.
Der Beschuldigte hatte den beiden Fussballern angeboten, teure Uhren für sie weiterzuverkaufen, hat sie aber für sich behalten. Die Uhren wurden sichergestellt. Im aktuellen Urteil wurden die Namen der beiden Nati-Stars nicht gross erwähnt.
Wieder grosses Polizeiaufgebot
Wie bereits beim ersten Prozess im Mai 2024 fand die Urteilsverkündung unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Der Beschuldigte wurde gefesselt und von acht Polizisten in den Saal geführt, die Hälfte der Polizisten war mit Sturmgewehren bewaffnet.
Vor dem Eintritt in den Saal wurden alle Personen von der Polizei kontrolliert – sogar das Gericht und die Gerichtsschreiberin. Bei anderen Prozessen dürfen Taschen und Jacken in den Saal mitgenommen werden, das war bei der aktuellen Verhandlung nicht erlaubt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.