Sieben Zürcher Tankstellen dürfen nachts kein Shop mehr sein. Nach Ansicht der Richter in Lausanne kann die Mehrheit der Bevölkerung auf Einkäufe nachts zwischen ein und fünf Uhr verzichten, ohne dies als grossen Mangel zu empfinden.
In seinem Entscheid hält das Gericht fest, dass Nachtarbeit nur erlaubt werden kann, wenn sie «unentbehrlich» ist. Das sei bei Tankstellenshops nicht der Fall.
Zwar möge für bestimmte Interessengruppen durchaus der Wunsch bestehen, auch in der Nacht Produkte wie Tiefkühlkost und Ähnliches kaufen zu können. Solche Bedürfnisse könnten jedoch in zumutbarer Weise während den ordentlichen Arbeits- und Öffnungszeiten abgedeckt werden.
Bistro-Betrieb weiterhin erlaubt
Falls sich die Bedürfnisse der Bevölkerung tatsächlich geändert haben sollten, ist es laut Gericht am Gesetzgeber, die Regeln im Arbeitsrecht allenfalls anzupassen, hielten die Lausanner Richter fest.
Zulässig ist laut Urteil aber weiterhin die durchgehende Öffnung der Tankstellen selber sowie der angegliederten Bistro-Betriebe.
Nachtarbeit ist nicht gleich Nachtarbeit
Ein gewisses Verständnis zeigte das Bundesgericht für das Argument der Tankstellen-Betreiber, dass für den Tankstellen- und Bistro-Betrieb sowieso rund um die Uhr Personal vor Ort sei.
Dass dieses nicht auch im Shop arbeiten darf, ist laut Gericht eine Folge der unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften für die verschiedenen Bereiche.
«Widerspricht dem gesunden Menschenverstand»
Für Rolf Hartl, Geschäftsführer der Erdölvereinigung, ist das Urteil nicht nachvollziehbar. Die 24-Stunden-Shops entsprächen durchaus den Bedürfnissen der Konsumenten, erklärte er gegenüber der «Tagesschau». Hartl ist sich sicher, dass das Thema politisch weiterverfolgt wird in Richtung Liberalisierung.
Während die Betreiber von Tankstellenshops den Entscheid des Bundesgerichts bedauern, zeigt sich die Gewerkschaft erfreut darüber. Sie bezeichnet es sogar als ««Meilenstein im Kampf gegen einen Arbeitszwang rund um die Uhr». Das Urteil setze ein starkes Signal gegen die «völlige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten».
Auch dürfen sich laut Unia die Quartierladenbesitzer freuen. Für diese bedeute nämlich die zunehmende Konkurrenz durch Tankstellenshops ein Problem.
Domino-Effekt befürchtet
Das Bundesgericht wies in seinem Urteil zudem darauf hin, dass auch den anderen rund 1200 Tankstellenshops in der Schweiz eine entsprechende Bewilligung ausgestellt werden müsste, wenn hier eine Ausnahme gemacht würde.
Dies würde das Nachtarbeitsverbot aushöhlen und zu Marktverzerrungen führen.
Öffnungszeiten lange nicht beanstandet
Sieben Tankstellen von BP, Shell und Esso im Raum Zürich und Winterthur führen seit über zehn Jahren ihre Shops im 24-Stunden-Betrieb, was von den Behörden lange toleriert wurde.
2008 verweigerte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) dann den Betreibern die dazu erforderliche Bewilligung für Nachtarbeit. Gegen diesen Entscheid hatten die Tankstellenbetreiber Beschwerde eingelegt. Auch die untere Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, hatte die Beschwerde abgewiesen.