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Abstimmungsplakate
Legende: Bratwürste legalisieren oder verwahrloste Kinder vor dem Fernseher? Pro- und Kontra-Lager kreuzen die Klingen. pd/srf

Arbeitsgesetz Kleine Anpassung oder Dammbruch für Liberalisierung?

Für den Bundesrat und das Komitee der Befürworter ist die Vorlage vom 22. September nur eine kleine Änderung im Arbeitsgesetz. Der Zusammenschluss der Gegner der Vorlage sieht es allerdings als Grundsatzfrage: Er sieht den freien Sonntag in Gefahr.

Das Arbeitsgesetz fällt in die Kompetenz des Bundes. Passt eine Änderung jemandem nicht, kann er dagegen das Referendum ergreifen. So geschehen bei der vorliegenden Revision des Arbeitsgesetzes. Ein Zusammenschluss aus Gewerkschaften, Personalverbänden und Kirchen hat das Referendum ergriffen. Sogar die Kommission Justitia et Pax der katholischen Bischofskonferenz mischt mit, wie die Liste der vereinigten Gegner zeigt.

Gewicht auf freiem Sonntag

«Der freie Sonntag darf nicht den Wirtschaftsinteressen geopfert werden», schreibt die Sonntagsallianz auf ihrer Internetseite. Sonntagsarbeit sei schädlich für die Gesundheit und erschwere das Sozialleben der Betroffenen und ihrer Familien erheblich.

Die Gesetzesänderung sei eine Mogelpackung, findet die Allianz. Schleichend werde der 24-Stunden-Tag eingeführt. Der Geltungsbereich der Gesetzesänderung sei schwammig formuliert, damit mache man der Willkür Platz.

Kommende Debatten in den Räten

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Im Parlament sind drei Vorstösse hängig: Die Motion Lombardi verlangt längere Ladenöffnungszeiten für alle Kantone. Die Motion Abate will Sonntagsarbeit in Wirtschaftsräumen ermöglichen. Die Motion der Grünliberalen möchte allen Läden mit einer Grösse von maximal 120 Quadratmetern erlauben, auch sonntags und nachts Personen zu beschäftigen.

Was heute bei den Tankstellenshops gelte, werde morgen im ganzen Detailhandel zur Regel werden, schreibt Vania Alleva in der NZZ vom 12. August. Sie ist Co-Präsidentin der Gewerkschaft Unia und Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Sie verweist auf die im Parlament hängigen Vorstösse (siehe Kasten).

Gemäss den Gegnern der Vorlage lehnen viele Verkäuferinnen und Verkäufer längere Ladenöffnungszeiten ab. Dies habe eine Umfrage im Auftrag der Gewerkschaft Unia gezeigt. Weiter habe eine Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK ergeben, dass 85 Prozent von 300 befragten Personen nicht bereit wären, am Abend, in der Nacht oder am Sonntag zu arbeiten.

Kein Bedürfnis – keine Läden?

Für die Befürworter der Vorlage geht es nicht um die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. «Vielmehr haben wir die Möglichkeit, eine bürokratische Absurdität sondergleichen abzuschaffen», schreibt Martin Bäumle in der NZZ vom 12. August 2013. Er ist Nationalrat, Präsident der Grünliberalen und Mitglied des Komitees «Ja zum Arbeitsgesetz».

An den Öffnungszeiten der Tankstellenshops ändere sich nichts. Für diese seien nach wie vor die kantonalen Bestimmungen massgebend, ist die Meinung des bürgerlichen Komitees. Es geht nicht davon aus, dass mit Annahme der Vorlage die 24-Stunden-Shops sprunghaft ansteigen werden. «Wo kein Bedürfnis besteht, da gibt es keine geöffneten Läden.» In der Mehrheit der Kantone sei es sowieso untersagt, einen Laden 24 Stunden zu betreiben.

Die Befürworter stören sich an der Beschränkung des Sortiments in Tankstellenshops zwischen 1 Uhr und 5 Uhr nachts: «Staatliche Sortimentsbeschränkungen sind unsinnig und unnötig. Die Konsumenten können selbst entscheiden.» Die Beurteilung, ob ein Bedürfnis für Produkte bestehe, sei nicht Aufgabe von Beamten.

«Augenmass verloren»

Das Komitee «Ja zum Arbeitsgesetz» kritisiert denn auch, dass überhaupt das Referendum ergriffen wurde. Den Referendumsführern gehe es nur vordergründig um den Schutz der Arbeitnehmer. Nicht nur, dass das Referendum eine «ideologische Zwängerei» sei, die «Sonntagsallianz habe auch jegliches Augenmass verloren: «Die ganze Schweiz muss über einen Gesetzesartikel abstimmen, der aktuell nur 24 Shops betrifft, welche sowieso schon 24 Stunden offen haben.»

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