National- und Ständerat hatten die Lockerung der Regeln über die Nacht- und Sonntagsarbeit in der Wintersession beschlossen: Mit der Änderung des Arbeitsgesetzes sollen Tankstellenshops künftig rund um die Uhr alle Produkte aus dem Sortiment verkaufen dürfen. Die Lockerung gilt für jene Shops, die an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr liegen.
Vor allem Frauen betroffen
Gemäss heute geltendem Gesetz dürfen Tankstellenshops nachts und sonntags zwar Kaffee oder Sandwiches verkaufen, nicht aber andere Produkte. Deshalb müssen sie einen Teil ihres Lokals absperren. Für die Sonntagsallianz untergraben die Änderungen «wichtige gesellschaftliche Freiräume», wie sie mitteilte. Erstmals werde so der 24-Stunden-Arbeitstag im Detailhandel eingeführt.
Betroffen davon seien vor allem Frauen, die fast 70 Prozent des Verkaufspersonals ausmachten. «Der arbeitsfreie Sonntag schenkt uns Menschen Raum und Zeit für Erholung und zum Auftanken. Und das als Mitglied der Gesellschaft», erklärt der Abt von Einsiedeln, Martin Werlen, in der Mitteilung. Der Gesetzesvorschlag höhle zudem das Arbeitsgesetz im zentralen Punkt des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots aus.