Zum Inhalt springen

Header

Video
Valora-Pensionskasse drückt sich vor IV-Rente
Aus Kassensturz vom 22.09.2020.
abspielen. Laufzeit 9 Minuten 13 Sekunden.
Inhalt

Armutsfalle Invalidität Valora-Pensionskasse drückt sich vor IV-Rente

Wer arbeitsunfähig ist, hat Anrecht auf eine Invalidenrente, auch aus der Pensionskasse. Doch es gibt Schlupflöcher.

Während zehn Jahren arbeitete die gelernte Verkäuferin C.S. für die Kiosk-Betreiberin Valora. Zuletzt führte sie in Zürich am Escher-Wyss-Platz einen kleinen Kiosk. Doch der Druck war gross. C.S. hört seit Geburt schlecht und leidet an einer neurologischen Störung. Die Symptome verschlimmerten sich, sie konnte sich immer schlechter konzentrieren.

Irgendwann wuchs ihr die Arbeit im Kiosk über den Kopf. Im November 2005 wurde sie verwarnt, anfangs 2006 kündigte ihr die Valora. C.S. sagt heute, sie sei damals froh gewesen, dass der Druck nicht mehr da war. Doch von der Firma habe nie jemand gefragt, weshalb sie überfordert gewesen sei.

Stellungnahme Valora:

Box aufklappen Box zuklappen

«Wir sind überzeugt, dass die Valora Pensionskasse sowohl was die gesetzlichen Vorgaben, als auch was die Verantwortung als Pensionskasse gegenüber Frau S. betrifft zu jedem Zeitpunkt gesetzeskonform, verantwortungsbewusst und korrekt agiert hat. Frau S. verliess Valora im Januar 2006. Der Pensionskasse wurde ein normaler Austritt gemeldet. Danach war Frau S. arbeitslos und hat 400 Tage volle Beiträge bezogen, später hat sie zu 100% bei anderen Arbeitgebern im Verkauf und Service gearbeitet, wie sie selber im Meldeformular IV-Früherfassung deklariert hat. Nach dem Austritt bei Valora hat die Valora Pensionskasse von Frau S. fünf Jahre lang nichts mehr gehört, dann herrschte wiederum sieben Jahre Funkstille. 2018 wurde die Valora Pensionskasse mit zwei Rentenforderungen konfrontiert. Klage wurde nie erhoben. Valora hält sich strikt ans BVG und weist diese Forderungen daher, und auch aus Fairness gegenüber allen anderen Destinatären, entschieden zurück.»

Verfahren über Jahre hinausgezögert

Nach der Kündigung sagte sich C.S.: «Ich gebe nicht auf und suche eine neue Stelle.» Doch sie fand keinen Job mehr, musste zur Arbeitslosenkasse. Zwei Jahre nach der Kündigung, meldete sich C. S. selbst bei der Invalidenversicherung (IV) an. Dieses Verfahren dauerte sage und schreibe fast zehn Jahre. Natalie Lang, die Anwältin von C.S., wirft der Valora-Pensionskasse vor, diese habe alle Rechtsmittel ergriffen, um das Verfahren zu verzögern.

Kein Wunder möchte die Valora-Pensionskasse nicht, dass C. S. eine Rente von der Invalidenversicherung bekommt. Denn gemäss Gesetz wäre sie dann verpflichtet, ebenfalls eine Rente zu bezahlen.

Dokument
Legende: Für die IV ist der Fall klar: C.S. hat eine ganze Rente zugute. SRF

IV-Stelle spricht Rente

Im Jahr 2017 entschied die Invalidenversicherung nach umfassenden Abklärungen, C.S. sei nicht mehr arbeitsfähig, entsprechend stehe ihr eine ganze Rente zu. Rund 1700 Franken pro Monat. Dieser Entscheid gilt auch für die Valora-Pensionskasse. Anwältin Natalie Lang betont, Gutachten würden belegen, dass C.S. schon während ihrer Arbeitstätigkeit krank gewesen sei. Die Valora habe ihr ja gekündigt, weil sie den Kiosk nicht mehr richtig führen konnte. Die Pensionskasse von Valora bestreitet das. Sie erhob Einspruch gegen die Rente von der IV.

Ohne Pensionskassenrente muss C. S. mit gut 2000 Franken pro Monat auskommen. Das bedeutet massive Einschränkungen, nur gerade das Nötigste kaufen.

Das müsste nicht sein. Denn die IV hat den Einspruch der Pensionskasse abgeschmettert und entgegnet, dass C.S. «seit Januar 2006 in ihrer Arbeitsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen» war. C.S. arbeitete bis Ende März 2006 im Kiosk, war also damals noch angestellt.

Für den Sozialversicherungs-Experte Ueli Kieser ist der IV-Entscheid klar: «Die Versicherte wurde während ihrer Anstellung bei der Valora arbeitsunfähig. Und wenn man während der Tätigkeit arbeitsunfähig wird, dann muss die Pensionskasse bezahlen.»

Video
Sozialversicherungs-Experte Ueli Kieser: «Nur weil sich jemand bei der ALV anmeldet, kann man nicht automatisch ableiten, dass er nicht invalid ist.»
Aus Kassensturz vom 01.09.2020.
abspielen. Laufzeit 10 Sekunden.

Valora-Pensionskasse sperrt sich nach wie vor

Doch die Valora-Pensionskasse lehnt eine Rente noch immer ab. Sie schreibt «Kassensturz», sie halte sich an die gesetzlichen Vorgaben. Und: «Der Pensionskasse wurde ein normaler Austritt gemeldet. Danach war Frau S. arbeitslos und hat 400 Tage volle Beiträge bezogen.»

Experte Ueli Kieser kritisiert, C.S. werde bestraft, weil sie versucht habe, eine Stelle zu finden: «Es ist falsch, aus der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung automatisch abzuleiten, dass jemand nicht invalid ist.»

C.S. hat keine Wahl. Möchte sie doch noch eine Rente von der Pensionskasse, müsste sie vor Gericht klagen.

Kassensturz, 22.09.2020, 21.05 Uhr

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel