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«Asyl-Algorithmus» der ETH «Ein Mensch, der in unser Land kommt, ist kein Datensatz»

Asylsuchende per Computer auf Kantone verteilen? Was Kantone und Flüchtlingshilfe von dieser Idee halten.

Darum geht es: Asylsuchende könnten besser in den Schweizer Arbeitsmarkt integriert werden. Das schreibt die ETH Zürich in einer neuen Studie. Um das Ziel zu erreichen, müsse man die Asylsuchenden klüger auf die Kantone verteilen. Heute werden sie nach einem fixen Verteilschlüssel auf die ganze Schweiz verteilt – ohne dass genau darauf geachtet wird, wo es auf dem Arbeitsmarkt genau Bedarf für ihre Fähigkeiten gibt. Die ETH hat deshalb einen «Asyl-Algorithmus» entwickelt, der die Chancen der Asylsuchenden auf dem Arbeitsmarkt erhöhen soll: Das Programm wird mit Daten gespiesen; aus diesen soll ersichtlich sein, in welche Region eine Person am Besten passen würde.

Das sagt die Flüchtlingshilfe: Die Schweizerische Flüchtlingshilfe findet die Initiative der ETH gut. «Wir sind wirklich froh, dass eine Institution wie die ETH gute Beurteilungsgrundlagen schafft», sagt Mediensprecher Michael Flückiger. Das erhöhe den Druck, dass auch tatsächlich etwas unternommen werde. «Die ETH schafft Fakten, die sonst im Asyl- und Fluchtwesen fehlen.»

Wir erhoffen uns grosse Fortschritte.
Autor: Michael FlückigerMediensprecher Flüchtlingshilfe

Im Moment würden die Voraussetzungen, welche die Flüchtlinge mitbrächten, zu wenig geprüft. «Deshalb sind sie manchmal nicht am richtigen Ort.» Vom ETH-Programm erhoffe man sich deshalb grosse Fortschritte.

Das sagt der Vertreter der Kantone: Auch Martin Klöti, St. Galler Regierungsrat und Vorsteher der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren findet den «Asyl-Algorithmus» interessant.

Das heutige Zufallsprinzip ist nicht ganz falsch.
Autor: Martin KlötiVorsteher Sozialdirektorenkonferenz

Klöti verteidigt aber auch das bisherige Verteilsystem. «Ein Mensch, der in unser Land kommt, ist kein Datensatz.» Es handle sich um Menschen mit einer Vergangenheit, mit Fähigkeiten, mit Überlebensstrategien, von denen man lernen könne. «Das heutige Zufallsprinzip ist nicht ganz falsch.» Insbesondere auch deshalb, weil auch darauf geachtet werde, dass Familien nicht auseinandergerissen und Sprachkompetenzen berücksichtigt würden. Die Sozialdirektoren würden aber die ETH wohl bald einladen und sich über das Programm informieren, so Klöti.

Video
Studio-Gespräch mit Martin Klöti
Aus 10 vor 10 vom 18.01.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 32 Sekunden.

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13 Kommentare

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  • Kommentar von markus aenishaenslin  (aenis)
    Trotz allen Bemühungen werden, erst einmal in der Schweiz angekommen faßt 70- 80% kein Finger mehr rühren. Es nimmt niemand ein schlecht bezahlten Job an, wenn es bei IV oder Sozialamt mehr gibt. Auch der Asylant aus ferne Länder ist nicht dumm. Helfer und Helfershelfer werden schon Sorgen, daß alles seinem schweizerischen humanen Soziale Weg nimmt.
    1. Antwort von Hanspeter Müller  (HPMüller)
      Ziemlich unqualifiziert, was Sie schreiben. Wer nie IV bezahlt hat bekommt auch keine IV ausbezahlt. Und es sind sicher nicht "70-80%" jener, die einwandern, die nicht arbeiten. Es sind auch nicht 70-80% jener, die als Flüchtlinge einwandern. Wenn Flüchtlinge einen Job haben, bekommen sie nach 5 Jahren einen C Ausweis und sind dann in der Statistik nicht mehr unter "Flüchtlinge", sondern unter "arbeitstätige Ausländer" geführt.
    2. Antwort von markus aenishaenslin  (aenis)
      Bundesamt für Statistik 19.12.2017 2016 bezogen 85,8 Prozent der Flüchtlinge in der Schweiz Sozialhilfe (25 544 Personen). Im Asylbereich waren es 55 504 Personen, was einer Quote von 88,4 Prozent entspricht. Für Flüchtlinge und Personen im Asylbereich ist es besonders schwierig, eine Arbeit zu finden, die finanzielle Autonomie ermöglicht. Dies ist teilweise auf unzureichende Sprachkenntnisse, eine nicht anerkannte Ausbildung, den Gesundheitszustand oder das fehlende Netzwerk zurückzuführen.
    3. Antwort von markus aenishaenslin  (aenis)
      Versicherungspflicht: Die AHV und die IV sind allgemeine Pflichtversicherungen, diese gilt grundsätzlich auch für Flüchtlinge und Staatenlose. Bund Info 1.1.2018 Nicht erwerbstätige, unterstützte Personen des Asylbereichs, die eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B/C) erhalten, werden von den Sozialdiensten bei der AHV/IV angemeldet. Die Wohnsitzgemeinde begleicht die ausstehenden AHV-Mindestbeiträge für die Zeit seit der Einreise. In jedem Fall höchstens 5 Jahre rückwirkend). Kt.BE
  • Kommentar von Alex Bauert  (A. Bauert)
    «Insbesondere auch deshalb, weil auch darauf geachtet werde, dass Familien nicht auseinandergerissen und Sprachkompetenzen berücksichtigt würden.» Die Schweiz wendet das Dublin lll-System auf einzelne Erwachsene an, die dadurch von ihren Familien getrennt werden. Nach erfoglreicher Wegweisung aus der Schweiz bleibt eine kaum mehr integrierbare Restfamilie, teilweise auch Mehrkosten aufgrund psychischer Probleme nach dem Nervenkrieg vor Gerichten.
  • Kommentar von Charles Halbeisen  (ch)
    Ich habe Achtung vor allen hart arbeiteitenden Menschen. Ich habe auch Achtung vor den schwarzen Immigranten, die, mit leuchtenden Schutzwesten ausgerüstet, unsere Bahnhöfe reinigen. Die traurige Wahrheit ist jedoch, dass viele in armen Ländern bereit sind, zu uns zu ziehen, und unser Land sie nicht aufnehmen kann. Nigeria hat 200 Mio Einwohner, mehr als Russland. Sie haben geistig den Koffer schon gepackt und freuen sich auf die schöne und freundliche Schweiz.
    1. Antwort von Jörg Frey  (giogio)
      Stellen Sie sich vor, des gibt noch viele andere Länder, in denen man sogar Englisch, die Verkehrsprache in Nigeria spricht. Und so schön und freundlich ist die Schweiz für Ausländer auch nicht, den in der Schweiz herrscht die Geldgier und der Neid.