Am 5. Juni 2016 entscheiden die Schweizer Stimmbürger über die Änderung des Asylgesetzes. Gegen das neue Gesetz ist das Referendum ergriffen worden.
Ziel der Vorlage
Das neue Gesetz will lange – und deshalb aufwändige und teure – Asylverfahren vermeiden. Ein beschleunigtes Asylverfahren soll weiterhin rechtstaatlich korrekt und fair durchgeführt werden.
Neu
Asylgesuche im Dublin-System und Gesuche, bei denen keine weiteren Abklärungen nötig sind, werden in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet. Diese Verfahren dauern maximal 140 bzw. 100 Tage. Während dieser Zeit werden die Asylsuchenden in Zentren des Bundes untergebracht. Für neue Bundeszentren wird ein schnelles Plangenehmigungsverfahren eingeführt. Die Asylsuchenden im beschleunigten Verfahren haben Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung.
3 Argumente dafür
Beschleunigte Asylverfahren kosten weniger und gesamtschweizerisch sind weniger Unterbringungsplätze nötig.
Beschleunigte Verfahren dienen allen: Sie entlasten Bund und Kantone. Und Asylsuchende wissen rasch, ob sie bleiben können oder wieder gehen müssen.
Der Rechtsschutz ermöglicht trotz kurzer Fristen korrekte Verfahren und sorgt dafür, dass die Asylsuchenden einen negativen Entscheid besser akzeptieren und weniger Beschwerden einlegen.
3 Argumente dagegen
Die Gesetzrevision setzt falsche Anreize: Alle Asylsuchende erhalten kostenlos einen Anwalt. Dies führt zu unzähligen Rekursen und höheren Kosten.
Zum Bau von neuen Asylzentren kann der Bund Land und Gebäude von
Gemeinden und Privatpersonen enteignen: Das ist unverhältnismässig.
Das neue Gesetz geht zu wenig weit: Es gibt keine Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung.
Empfehlung
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung des Asylgesetzes anzunehmen. Der Nationalrat hat der Vorlage mit 138:55 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt, der Ständerat mit 35:5 Stimmen bei 3 Enthaltungen.