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Das Atomkraftwerk Gösgen, im Vordergrund ein Kinderspielplatz
Legende: In der Schweiz stehen die Atomkraftwerke nahe bei Siedlungen. Deshalb hätte ein Unfall verheerende Folgen. Keystone

Atomausstiegs-Initiative Abkehr vom Atomstrom hätte Konsequenzen

In einem Monat stimmt die Schweizer Bevölkerung darüber ab, ob die Kernkraftwerke nach 45 Jahren Betrieb abgestellt werden sollen. Wie die Kraftwerkbetreiber bei einem Ja entschädigt werden müssten, und ob überhaupt, darüber scheiden sich die Geister.

Energieministerin Doris Leuthard ist zwar für den Ausstieg aus der Kernenergie, aber die Kraftwerke schon nach 45 Jahren abzustellen, das sei zu schnell und zu teuer, denn: «Die Entschädigungsforderungen kämen, das bestätigen uns alle Betreiber. Es ist aber schwierig, sie zu kalkulieren. Informell sagt man uns, dass es sich pro Werk um dreistellige Millionenbeträge handeln würde.»

Investitionen würden nicht mehr amortisiert

Die Betreiber stützen diese Aussage nicht ganz. Alpiq und BKW sagen, sie würden, im Falle eines Jas, Schadenersatzforderungen lediglich prüfen. Die Axpo hingegen will Schadenersatz in Milliardenhöhe fordern. Die Axpo hat etwa in Beznau in die Sicherheit der Anlage viel Geld investiert. Diese Investitionen könnten bis zur Abschaltung nicht mehr amortisiert werden.

Dass die Werke berechtigt wären, Schadenersatz vom Bund zu fordern, das zeigen verschiedene Rechtsgutachten. Für die Atomausstiegs-Initiative der Grünen ist das eine grosse Hypothek.

Trotzdem gibt sich Regula Rytz, die Parteipräsidentin der Grünen, gelassen. Sie sagt, die Schäden, die bei einem Atomunfall drohten, die seien ungleich grösser. «In der Schweiz gibt es Berechnungen, die zeigen, dass – wenn es hier zu einem Unfall kommt – es bis zu 4300 Milliarden Franken kosten könnte.»

Tatsächlich beziffert ein Bericht des Bundesrats die Kosten bei einem schweren Atomunfall auf einer Bandbreite von 80 bis 8000 Milliarden Franken.

Je nach Strompreis sind Atomkraftwerke unrentabel

Rytz findet zudem, die Atomkraftwerk-Betreiber hätten kein Anrecht auf Entschädigung, weil sie wegen des extrem tiefen Strompreises derzeit gar keine Gewinne mehr schreiben: «Wenn man kein Geld mehr verdient mit der Produktion von Atomstrom, haben sie kein Anrecht auf Entschädigung.»

Je nachdem, wie sich der Strompreis weiter entwickelt und je nachdem, welche Investitionskosten tatsächlich geltend gemacht werden können, wird der tatsächlich zu zahlende Schadenersatz höher oder tiefer als von der Bundesrätin geschätzt ausfallen.

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