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Attacke in Schaffhausen Immer mehr «Querulanten» stehen unter Beobachtung

Wie sollen die Behörden mit aggressiven Aussenseitern umgehen? Nach Schaffhausen zeigt sich: Es gibt immer mehr Menschen unter Beobachtung. Doch der Grat ist schmal.

Die Gefahr ist gebannt, der Kettensägen-Angreifer verhaftet. Der Mann war jedoch schon vor der Tat auffällig. Zweimal bereits wurde er wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz verurteilt. Und: Besorgte Bürger meldeten den Waldmann mehrmals bei der Polizei. So erzählt eine Spaziergängerin: «Er schrie: Ihr müsst alle aufpassen, ihr Scheiss-Christen, ich bin Ingenieur – wirres Zeugs.» Dreimal habe sie beim lokalen Polizeiposten angerufen – zuletzt am Tag vor der Tat.

Die Kantonspolizei Zürich bestätigt: «Es sind mehrere Meldungen eingegangen, dass sich ein Mann im Waldgebiet aufhalte. Polizisten haben den Mann daraufhin mehrmals aufgesucht und kontrolliert. Es waren dabei keine Anzeichen auf Fremd- oder Selbstgefährdung erkennbar.» Zudem habe strafrechtlich nichts gegen den Mann vorgelegen. Ob der Mann im sogenannten «Querulanten»-Register, das manche Polizei führt, registriert war, gibt die Kantonspolizei nicht bekannt.

Zürich: Verdopplung der beobachteten Personen

Allerdings zeigen Zahlen der Kapo Zürich, die «10vor10» vorliegen: Immer mehr potenziell gewalttätige Personen stehen unter Beobachtung. Konkret hat sich deren Zahl seit 2012 auf fast 400 mehr als verdoppelt. Sie werden im Rahmen des sogenannten «Bedrohungsmanagements» beobachtet. Mehr will die Kantonspolizei weder dazu noch zum aktuellen Fall selbst sagen.

Haben die Behörden im aktuellen Fall versagt? Nein, sagt Guido Marbet – Präsident der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz. Das Problem sei, dass der Mann völlig von der Gesellschaft isoliert gewesen sei. Denn: «Es braucht die Beobachtung durch ein soziales Netz. Sonst kann es passieren, dass jemand eine Entwicklung macht, die weder mit ärztlicher noch polizeilicher Intervention verhindert werden kann.»

Moralisch und rechtlich heikel

Der Umgang mit Aussenseitern ist rechtlich und moralisch äusserst heikel, das zeigt die Geschichte.

Früher war es mit gewisser Willkür möglich, dass man jemand einfach versorgt hat.
Autor: Guido Marbet Präsident Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz

Heute sei eine Unterbringung an ein Anhörungsrecht gebunden, es brauche eine ärztliche Diagnose und diese müsse stetig überprüft werden, sagt Marbet. «Das ist zum Schutz des Betroffenen.»

Dennoch sei der Schutz der Öffentlichkeit generell gewährleistet. So sei die Sensibilität der involvierten Behördenstellen (Polizei, Arzt und KESB) sehr hoch. «Die Polizei wird alarmiert, wenn man merkt: es wird gefährlich.» Das habe in diesem Fall versagt. Doch, so Marbet: »Man kann nicht einfach jeden in Gewahrsam nehmen, der sich ausserhalb einer gewissen Norm verhält.»

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