Das Volk entscheidet am 27. September über eine Änderung des Gesetzes über die direkte Bundessteuer. Darin geht es um die Erhöhung der steuerlichen Kinderabzüge.
Ziel der Vorlage
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll gefördert werden, indem diese steuerlich entlastet werden. Dazu werden die Kinderabzüge bei der Bundessteuer erhöht.
Abstimmungstext
Das ist neu
Eltern können neu bei der direkten Bundessteuer für jedes Kind einen maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 25'000 Franken geltend machen. Bisher betrug der Abzug 10'000 Franken. Dies führt zu jährlich wiederkehrenden Steuerausfällen von etwa 10 Millionen Franken. Der allgemeine Kinderabzug wird von 6'500 auf 10'000 Franken erhöht. Dies führt zu zusätzlichen Steuerausfällen von 370 Millionen Franken. Aufgrund der Coronakrise werden die Steuerausfälle vorübergehend tiefer, auf 50 bis 100 Millionen Franken geschätzt.
Drei Argumente dafür
- Familien werden steuerlich entlastet.
- Heute fehlen vielerorts gut ausgebildete Fachkräfte. Mit einem höheren Drittbetreuungsabzug steigt der Anreiz, dass beide Eltern vermehrt berufstätig sind.
- Die Vorlage unterstützt die Frauenförderung. Für Frauen wird es sich wieder vermehrt lohnen, am Arbeitsprozess teilzunehmen.
Drei Argumente dagegen
- Vom Kinderabzug profitieren fast ausschliesslich Topverdiener-Familien. Familien, die keine Bundessteuer zahlen, haben nichts von der Vorlage.
- Der Allgemeinheit fehlen bei einer Annahme der Gesetzesänderung jährlich 370 Millionen Franken. Geld, das woanders gebraucht wird.
- Es profitieren vordergründig Familien, in denen nur ein Elternteil arbeitet.
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen die Erhöhung der Kinderabzüge zur Annahme. Im Nationalrat sprachen sich 132 Mitglieder dafür aus, 62 dagegen. Im Ständerat wurde die Gesetzesänderung mit 25 zu 17 Stimmen gutgeheissen.