- Nach dem Tötungsdelikt vom Donnerstag in Basel soll der Fall um den Tatverdächtigen aus den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) extern aufgearbeitet werden.
- Dies hat Michael Rolaz, CEO der UPK, vor den Medien mitgeteilt.
- Das Behandlungsteam des Patienten, der mutmasslich die Tat auf einem unbegleiteten Freigang beging, sei nach der Tötung einer 75-jährigen Frau im Breite-Quartier «zutiefst betroffen».
Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann sprachen den Angehörigen des Opfers ihr Beileid aus. «Falls sich der dringende Verdacht bestätigt, ist es so, dass wir als Kanton der Verantwortung auf tragische Art und Weise nicht gerecht werden konnten – ich bedaure das ausserordentlich», sagte Engelberger.
Der Tatverdächtige, der sich im Massnahmenvollzug befindet, wurde am Freitagnachmittag nach einer Öffentlichkeitsfahndung festgenommen. Es handelt sich um einen Wiederholungstäter: Nach der Tötung von zwei Menschen im Jahr 2014 wurde er bereits rechtskräftig verurteilt und in die UPK eingewiesen.
Behörden sind auf medizinische Einschätzungen angewiesen
Zur Frage, weshalb der Täter nach seiner Tat im Jahr 2014 nicht verwahrt worden sei, könne man «aufgrund der Gewaltenteilung» nichts sagen, so Stephanie Eymann. Die Behörden seien auf die medizinische Einschätzung von Expertinnen und Experten angewiesen.
Auch Michael Rolaz, CEO der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) drückte seine Bestürzung über den Fall aus. «Das Behandlungsteam ist zutiefst betroffen.» Er äusserte sich über die Bedingungen in den Psychiatrischen Universitätskliniken. Die Behandlung von Straftätern erfolge in «Gefängnis-ähnlichen» Zuständen, man spreche dabei aber nicht von Verwahrungen. Vielmehr stünden die schrittweise Wiedereingliederung sowie die Behandlung von Krankheiten im Vordergrund.
Der Fall solle nun extern aufgearbeitet werden. Rolaz erklärte, man habe vorübergehend sämtliche Freigänge gestoppt. Die Massnahme erfolge jedoch einzig zum Schutz der Patienten und gelte nur bis morgen Dienstag.
Uhlmann: Sämtliche Freigänge werden überwacht
Sabine Uhlmann, Leiterin des kantonalen Straf- und Massnahmenvollzugs, gab darüber Auskunft, wie ein Prozessablauf bei stationärer therapeutischer Massnahme vor sich geht. Die Behandlung einer schweren psychischen Erkrankung, wie zum Beispiel einer paranoiden Schizophrenie, bedürfe unter anderem einer intensiven Psychotherapie. Der Behandlungsverlauf werde mittels breit abgestützter Abklärungen ständig überwacht.
Uhlmann ging zudem darauf ein, wie und wann eingewiesene Patienten einen unbeaufsichtigten Ausgang antreten dürfen. Dazu würden die Behörden testen, ob der Patient auch ausserhalb der Klinik funktionieren könne. Bei Sexual- und Gewaltdelikten komme es immer zuerst zu begleitetem Ausgang – zunächst mit zwei, dann mit einer Begleitperson. Erst bei mehrfach erfolgreich absolvierten Freigängen dürfe ein Patient alleine raus. Sämtliche Freigänge würden überwacht.
Auf die Frage eines Journalisten, wer die Verantwortung für die Bewilligung des unbegleiteten Ausgangs des Täters vergangene Woche trage, antwortete Uhlmann, dass es der Kanton sei, der eine Genehmigung ausspreche; eine solche aber vom zuständigen Gericht auch wieder zurückgezogen werden könne.