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Aufhebung der Coronamassnahmen Die Übersicht: Diese Lockerungen hat der Bundesrat beschlossen

Die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne werden aufgehoben. Ab 17. Februar könnten Zertifikat und Maske fallen.

«Endemische Phase» in Sichtweite: Letzte Woche kündigte Alain Berset an, dass die Corona-Massnahmen bald fallen können. Nun macht der Bundesrat Nägel mit Köpfen: Trotz rekordhoher Infektionszahlen sei eine Überlastung der Spitäler ausgeblieben und die Belegung der Intensivpflegestationen habe weiter abgenommen.

Grund dafür dürfte laut Bundesrat die hohe Immunität der Bevölkerung durch die Impfung und frühere Erkrankungen sein. Zudem verursache Omikron weniger häufig schwere Verläufe als frühere Virusvarianten. «Die Anzeichen verdichten sich, dass die akute Krise bald zu Ende ist und die endemische Phase beginnen könnte», teilt der Bundesrat mit – und skizziert seinen Exit-Fahrplan wie folgt:

Homeoffice-Pflicht und Quarantäne fallen weg: Ab Donnerstag wird die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne aufgehoben. Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice laut dem Bundesrat eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin. Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Die Isolation von Personen, die positiv getestet wurden, bleibt.

Mahlzeit vor geschlossener Türe
Legende: Der Bundesrat hat die Kontaktquarantäne am 12. Januar bereits verkürzt und auf Personen im gleichen Haushalt beschränkt. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen habe die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren, teilt der Bund mit. Keystone

Die zwei Ausstiegsszenarien für den 16. Februar

Zudem schlägt der Bundesrat umfassende Aufhebungen von Massnahmen vor. Die Konsultation läuft bis zum 9. Februar. Dabei stellt der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion, abhängig davon, wann die derzeitige Ansteckungswelle ihren Zenit überschritten hat. Entschieden wird am 16. Februar.

Variante 1 – Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt: Die Covid-19-Verordnung besondere Lage könnte am 17. Februar aufgehoben werden. Eine solche vollständige Öffnung sei mit epidemiologischen Risiken verbunden, da sie die Viruszirkulation nochmals beschleunigen könne, so der Bundesrat: «Dieses Vorgehen ist nur angezeigt, wenn die Ansteckungswelle den Höhepunkt überschritten hat. Die Immunisierung der Bevölkerung muss weit genug fortgeschritten sein und die Ansteckungszahlen sowie die Hospitalisierungen abnehmen.»

Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen:

  • Die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe.
  • Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Die Einschränkungen privater Treffen.
  • Die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.
Konzert
Legende: Der Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll bestehen bleiben, weil erneute Einschränkungen laut Bundesrat nicht ausgeschlossen werden können. Auch die Isolation von positiv getesteten Personen soll weiterhin gelten. Zudem müssen zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, um besonders gefährdete Personen zu schützen. Keystone

Variante 2 – Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten: Falls die epidemiologische Lage am 16. Februar noch zu unsicher ist, will der Bundesrat schrittweise vorgehen. Damit kann die Lage nach jedem Lockerungsschritt erneut beurteilt werden. Im ersten Schritt ab dem 17. Februar schlägt der Bundesrat folgende Lockerungen vor:

  • Aufheben der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht.
  • Aufheben der Einschränkungen bei privaten Treffen.
  • Aufheben der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern.
  • 2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik).

Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage würde aufgehoben.

Konsultation weiterer Massnahmen

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Gleichzeitig mit der Aufhebung der Massnahmen schickt der Bundesrat weitere Anpassungen in Konsultation.
Bei der Einreise sollen keine grenzsanitarischen Massnahmen mehr gelten. Das bedeutet, dass die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen sowie die Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben werden kann.

Zudem sollen die sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate, etwa für Touristen oder nach Antikörper- oder Antigen-Schnelltests, aufgehoben werden. Weiterhin ausgestellt werden die auch von der EU anerkannten Zertifikate. Diese müssen für den internationalen Reiseverkehr noch aufrechterhalten werden, solange andere Staaten noch Einreiserestriktionen kennen. Möglich ist auch, dass in gewissen Ländern Zertifikate für den Besuch in Restaurants oder Museen weiterhin notwendig sein werden.

Der Bundesrat schickt schliesslich auch neue Vorgaben für die Kostenübernahme von Arzneimitteln zur ambulanten Behandlung von Covid-19 in Konsultation.

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SRF 1, 02.02.2022, 14:30 Uhr ; 

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