- Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die im Kanton Zürich geltende Maskenpflicht an den Primarschulen zumindest vorübergehend aufgehoben.
- Das Gericht hat einem Rekurs gegen die Maskenpflicht die aufschiebende Wirkung wieder zugesprochen.
- Der Zürcher Regierungsrat nimmt den Entscheid gemäss einer Mitteilung zur Kenntnis, die Maskentragpflicht auf der Primarstufe sei «mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres ausgesetzt».
Der Regierungsrat werde nach einer Analyse das weitere Vorgehen festlegen, wie er weiter schreibt.
Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag die aufschiebende Wirkung von Rekursen gegen die Maskentragpflicht für Schulkinder ab der 4. Klasse der Primarschule wiederhergestellt, wie es am Freitag mitteilte. Die Maskentragpflicht für Schulkinder an der Primarschule im Kanton Zürich ist damit bis zu einem endgültigen Entscheid in der Sache ausgesetzt. Auf die Maskentragpflicht an den Oberstufen hat dieser Entscheid keinen Einfluss.
Die Bildungsdirektion verordnete die Maskenpflicht ab dem 25. Januar. Einem Rekurs dagegen wurde dann die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Zürcher Regierungsrat lehnte es ab, diese wiederherzustellen. Das Verwaltungsgericht hat dies nun getan.
Die Maskentragpflicht an den Primarschulen ist damit so lange aufgehoben, bis das Verwaltungsgericht einen endgültigen Entscheid darüber fällt, ob die Maskenpflicht angezeigt ist oder nicht. Wie lange das noch dauert ist offen.
Bildungsdirektion war nicht zuständig
Das Gericht sei bei der vorläufigen Prüfung der Prozesschancen zum Schluss gelangt, dass die Bildungsdirektion für die Anordnung der Maskentragpflicht gar nicht zuständig gewesen sein dürfte. Stattdessen hätte es einen Entscheid des Gesamtregierungsrats gebraucht. Deshalb sei es unverhältnismässig, einer Beschwerde dagegen die aufschiebende Wirkung zu entziehen.
Schon das dritte Urteil gegen den Regierungsrat
Dieser jüngste Entscheid ist bereits der dritte, der sich gegen Corona-Massnahmen des Kantons Zürich richtet. In früheren Urteilen entschied das Verwaltungsgericht etwa, dass Besuchsverbot in Gefängnissen sei unverhältnismässig gewesen. Auch sei die maximale Teilnehmerzahl von 15 Personen an Demonstrationen nicht rechtens gewesen.
Allerdings hat das Gericht mit dem aktuellen Entscheid noch nicht über die Maskenpflicht an Primarschulen an sich geurteilt, sondern lediglich die aufschiebende Wirkung des Rekurses wiederhergestellt.
Die Gegner der Maskentragpflicht zeigten sich trotzdem erfreut über den Gerichtsentscheid. SVP-Mitglied Andrina Trachsel, die eine Petition lancierte, welche die Aufhebung der Maskenpflicht an Primarschulen fordert, sagte gegenüber SRF: «Wir sind dankbar und sehen es als Teilerfolg an, auch wenn der Rekurs nicht von uns eingereicht wurde.» Und weiter: «Uns freut auch, dass gesagt wurde, dass Bildungsdirektorin Silvia Steiner gar nicht die Kompetenz dazu gehabt hätte, sondern nur der Gesamtregierungsrat.»