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Aufsicht im Energiegrosshandel Bundesrat will vollen Durchblick im Strom- und Gasgrosshandel

  • Marktteilnehmer im Energiegrosshandel sollen sich künftig bei der Elektrizitätskommission (Elcom) registrieren und Transaktionen sowie Handelsaufträge offenlegen.
  • Das bis Ende März 2023 in die Vernehmlassung geschickte Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) enthält ein Verbot für Insiderhandel und Marktmanipulation, was bisher im Energiebereich geduldet wird.
  • Die Elcom erhalte damit endlich ein taugliches Frühwarnsystem, betont Energieministerin Simonetta Sommaruga.

Die neuen Transparenz- und Aufsichtsregeln seien ein erster Schritt, um dereinst den auf Ende 2026 befristeten Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen abzulösen, erklärte Energieministerin Simonetta Sommaruga bei ihrer letzten Medienkonferenz als Bundesrätin im Bern. Eine weitere Vorlage zu den Eigenmittel- und Liquiditätsvorgaben werde folgen.

Der per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzte Rettungsschirm ermöglicht es systemkritischen Schweizer Stromunternehmen, Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen zu beziehen. Sommaruga erinnerte daran, dass für diese drei Unternehmen seither bereits strengere Auskunftspflichten gelten.

Die Energiepolitik sei heute an einem zentralen Punkt, sagte Sommaruga: «Mittlerweile herrscht Konsens darüber, dass die Schweiz zu stark vom Ausland abhängig ist und diese Abhängigkeit reduziert werden soll.» Sicherheiten für die Energieversorgung gebe es also derzeit nicht, sagte sie mit Blick auf den Ukraine-Krieg und den Umstand, dass in Frankreich viele AKW noch immer nicht am Netz seien.

Aufsicht des Bundes wird massiv verstärkt

Mit dem neuen Bundesgesetz will nun der Bundesrat die gesetzlichen Kompetenzen bei der Aufsicht über den Strom- und auch den Gasgrosshandelsmarkt stark erweitern: So müssen die Marktteilnehmer der Elcom Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge übermitteln. Damit soll die Kommission die Risiken im Strom- und Gashandelsmarkt sowie die Liquiditätssituation der Unternehmen besser beurteilen können.

Die Elcom verfügt damit endlich über ein Frühwarnsystem und kann rechtzeitig Massnahmen ergreifen.
Autor: Simonetta Sommaruga Energieministerin

Betroffen sind beim Strom laut Sommaruga rund 40 Schweizer und 65 ausländische Unternehmen, beim Gas rund 20 Firmen. Teilweise gelten die strengeren Auskunftspflichten auch für Rohstoffhändler. «Die Elcom verfügt damit endlich über ein Frühwarnsystem und kann rechtzeitig Massnahmen ergreifen», betonte Sommaruga.

Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation

Mit dem neuen Gesetz müssen sich die Marktteilnehmer bei der Elcom registrieren lassen und diese Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge auf dem Energiegrosshandelsmarkt übermitteln. Sie werden zugleich verpflichtet, Insiderinformationen wie etwa Kapazität, geplante Verfüg- und Nichtverfügbarkeiten sowie die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Übertragung von Energie zu veröffentlichen.

Verboten werden künftig Insiderhandel und Marktmanipulationen auf dem Energiegrosshandelsmarkt, was bisher im Energiebereich erlaubt war. Verstösse können vom Bund strafrechtlich verfolgt werden.

Elcom soll Regeln durchsetzen

Die Elcom muss die Daten sammeln und auswerten sowie mit anderen zuständigen in- und ausländischen Behörden zusammenarbeiten und Informationen austauschen. Sie kann die Pflichten der Marktteilnehmer durchsetzen und Verstösse sanktionieren.

SRF 4 News, 16.12.2022, 15:00 Uhr ; 

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