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Schweizer Häftlinge dürfen nicht ins Ausland
Aus 10 vor 10 vom 22.10.2015.
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Schweiz Aus für Gefangenen-Export ins Ausland

Die Schweizer Kantone dürfen keine Gefangenen ins Ausland schicken, damit sie dort ihre Strafe absitzen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Bundes. Die Westschweizer Kantone zweifeln das Gutachten allerdings an und verfolgen die Idee weiter.

Vor einem Jahr hat die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren KKJPD das Bundesamt für Justiz damit beauftragt, juristisch abzuklären, ob in der Schweiz verurteilte Personen ihre Haft auch im Ausland verbüssen können. Nun liegt «10vor10» das Gutachten des Bundes vor.

Und dieses kommt zum Schluss, dass im geltenden Recht die notwendigen Grundlagen für eine Auslagerung von Freiheitsstrafen in Drittstaaten fehlen. Ein Strafvollzug im Ausland sei mit den von der Bundesverfassung und internationalen Menschenrechtsverträgen garantierten Grundrechten von Strafgefangenen nicht vereinbar.

Weiter kommt das Gutachten zum Schluss, dass der Gesetzgeber nicht befugt sei, den Strafvollzug in Drittstaaten durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen einzuführen.

Westschweizer Kantone verfolgen Idee weiter

Die Idee für einen Strafvollzug im Ausland kommt von den Westschweizer Kantonen. Seit Jahren sind die Gefängnisse in der Westschweiz überbelegt. Sie suchen deshalb nach Lösungen, um die angespannte Situation zu entschärfen. Doch im Gutachten steht: «Die Kantone sind nicht befugt, in eigener Kompetenz ausländische Anstalten mit Strafvollzugsaufgaben zu betrauen».

Blaise Péquignot, Generalsekretär der Westschweizer Justizdirektorenkonferenz, zweifelt das Gutachten des Bundes deshalb an. Er sagt gegenüber 10vor10: «Wir glauben weiterhin, dass die Kantone die Kompetenz haben mit ausländischen Ländern Verträge abzuschliessen. Der Strafvollzug ist schliesslich eine kantonale Angelegenheit.»

Die Westschweizer Justizdirektoren entscheiden nun Ende Oktober, ob sie das Projekt für einen Strafvollzug im Ausland weiterverfolgen wollen oder nicht.

Freie Plätze in der Deutschschweiz

Die Deutschschweizer Kantone wollen das Projekt aufgrund des Gutachtens nicht weiterverfolgen. Benjamin Brägger vom Stafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz: «Wir haben nicht die gleiche Überbelastung wie die Gefängnisse in der Deutschschweiz. Neu ist sogar, dass wir im geschlossenen Vollzug leere Plätze haben».

Tatsächlich war der Belegungsgrad in den Deutschschweizer Haftanstalten im letzten Jahr so tief wie seit 2008 nicht mehr. Die beiden Deutschschweizer Vollzugskonkordate haben der Westschweiz deshalb angeboten, vermehrt Häftlinge aus der Westschweiz aufzunehmen.

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