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Parlament will höhere Steuerabzüge für Krankenkassenprämien
Aus Tagesschau vom 06.03.2019.
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Ausfall von 465 Millionen Höhere Steuerabzüge für Krankenkassenprämien

Das Parlament entlastet höhere Einkommen bei der direkten Bundessteuer. Linke vermissen sozialpolitische Sensibilität.

Die pauschalen Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer werden erhöht. Nach dem Nationalrat hat auch die kleine Kammer eine Motion von Nationalrat Jean-Pierre Grin (SVP/VD) mit 30:13 Stimmen an den Bundesrat überwiesen. Dieser muss nun eine Vorlage ausarbeiten.

Die Befürworter argumentierten, Krankenkassenprämien seien Zwangsabgaben und Teil der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten. Durch das starke Wachstum der Prämien seien höhere Abzüge gerechtfertigt.

Kritik von links

Eine linke Minderheit lehnte die Motion ab, weil höhere Einkommen überproportional profitieren würden. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung habe praktisch nichts oder gar nichts von diesem Vorschlag, kritisierte Roberto Zanetti (SP/SO). Das Parlament zeige keine sozialpolitische Sensibilität.

Sie können nicht alles haben.
Autor: Erich Ettlin (CVP/OW). Ständerat CVP/OW

Personen mit schwachen Einkommen profitierten dafür von Prämienverbilligungen und zahlten oft gar keine Bundessteuer, konterten die Befürworter. «Sie können nicht alles haben», sagte Erich Ettlin (CVP/OW).

Maurer warnt vor Steuerausfällen

Die zusätzlichen Abzüge hätten substanzielle Steuerausfälle zur Folge, warnte Bundespräsident Ueli Maurer. Er bezifferte die Mindereinnahmen bei Bund und Kantonen auf 465 Millionen Franken pro Jahr.

Es sei nicht effizient, Gesundheitspolitik mit Steuerpolitik zu vermischen, sagte der Finanzminister. Denn damit senke man keine Kosten, sondern belaste vorab den Bundeshaushalt mit einer halben Milliarde, die anderswo kompensiert werden müsse.

Die Motion Grin

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Die Motion Grin schlägt vor, den Abzug für Alleinstehende von heute 1700 auf 3000 Franken zu erhöhen. Für Ehepaare wären es neu 6100 Franken statt 3500 Franken. Pro Kind könnten 1200 Franken statt 700 Franken von der Bundessteuer abgezogen werden.

Er sei durchaus der Meinung, dass der Mittelstand stark belastet werde und obere Einkommen noch mehr, so Maurer. Ein Prozent aller Steuerpflichtigen zahle 43 Prozent der direkten Bundessteuer.

Als Beispiel für die Ineffizienz der Motion machte Maurer zwei Beispiele: Ein Lediger erreiche das Maximum an Abzügen bei einem jährlichen Einkommen von 210'000 Franken – um 172 Franken zu sparen. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern sei die Ersparnis maximal 468 Franken – bei 195'000 Franken Einkommen.

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