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Auslieferungshaft aufgehoben Schweiz lässt ETA-Aktivistin frei

Nekane Txapartegi befindet sich wieder auf freiem Fuss. Die Baskin sass seit anderthalb Jahren in der Schweiz in Haft.

  • Die baskische ETA-Aktivistin Nekane Txapartegi ist endgültig freigelassen worden.
  • Sie sass 17 Monate in einem Schweizer Gefängnis in Auslieferungshaft.
  • Zuvor hatte die spanische Justiz anerkannt, dass die Haftstrafe verjährt sei und den Auslieferungsantrag zurückgezogen.
  • Vor dem definitiven Entscheid sorgten die Behörden für einige Verwirrung.

Der «Fall Nekane» beschäftigt die Schweiz seit anderthalb Jahren. So lange sass die baskische Frau – bis 1999 Gemeinderätin in ihrem Heimatdorf für die baskische Partei Herri Batasuna – bereits in einem Zürcher Gefängnis. Am Freitag kam nun Bewegung in die vertrackte Justizaffäre.

Die Schweiz hob die Auslieferungshaft auf. Spanien hatte zuvor seinen Auslieferungsantrag zurückgezogen, weil ein Gericht auf Antrag der Anwälte der Baskin die gegen sie verhängte Strafe offiziell für verjährt erklärt hatte.

Möglich geworden war die Verjährung, weil im Februar ein spanisches Gericht die Freiheitsstrafe für die Baskin wegen Unterstützung der Untergrundorganisation ETA auf drei Jahre und sechs Monate reduziert hatte. 2009 war sie deswegen noch zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

«Willkürliche Haft»

Mit der Einigung zwischen den spanischen und schweizerischen Justizbehörden entledigten sich beide Länder eines für sie unangenehmen Problems. «Auf diesem Weg ist Spanien dem Risiko aus dem Weg gegangen, vom Anti-Folter-Komitee der UNO erneut wegen Folter verurteilt zu werden», sagte Rolf Zopfi, Sprecher von «augenauf» Zürich.

Die Menschenrechtsgruppe hatte sich seit Beginn für die Freilassung für Txapartegi starkgemacht. Es gebe nun keinen Grund mehr, weshalb Txapartegi nicht noch heute freigelassen werden sollte, sagte deren Anwalt Olivier Peter am Nachmittag. «Sie ist seit eineinhalb Jahren willkürlich in Haft.»

Schlag auf Schlag

Doch aus der raschen Abwicklung wurde vorerst nichts. Bis am frühen Abend war die Baskin nach wie vor nicht auf freiem Fuss, obwohl das Bundesamt für Justiz (BJ) die Papiere bereits am Mittag nach Zürich geschickt hatte. Der Kanton Zürich beantragte Auslieferungshaft und setzte Txapartegi in Vorbereitungshaft.

Grund für die nicht erfolgte Haftentlassung war offenbar ein abgelehntes Asylgesuch von Txapartegi. Nach ihrer Verhaftung im April 2016 hatte sie ein Asylgesuch gestellt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hatte das Gesuch im März abgelehnt.

Gegen die Ablehnung ist noch ein Rekurs vor Bundesverwaltungsgericht hängig, wie Zopfi von «augenauf» sagte. Aufgrund des abgelehnten Gesuchs sei Txapartegi von der Auslieferungshaft nun direkt auf Antrag des Migrationsamts des Kantons Zürich in Vorbereitungshaft für eine Wegweisung genommen worden.

Somit sah es plötzlich aus, als ob sich der Fall weiter in die Länge ziehen würde. Stunden danach, kurz nach 20 Uhr, vollzogen die Zürcher Behörden dann wiederum eine Wende und liessen die Baskin frei, wie Tages-Anzeiger/Newsnet als erstes vermeldete. «Der Krimi hat das hoffentlich letzte Kapitel erreicht», sagte Zopfi der Nachrichtenagentur sda. Txapartegi stehe neben ihm – in Freiheit.

Geständnis nach schwerer Folter

Txapartegi war 2009 wegen Unterstützung der Untergrundorganisation ETA in Spanien zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Sie hatte die ETA-Mitgliedschaft in Untersuchungshaft gestanden – nach schwerer Folter, wie ein UNO-Sonderberichterstatter sagte. Im April 2016 war die Frau aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Zürich festgenommen worden.

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