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Ausnahmen für Deponien Bund will Erweiterung von Abfalldeponien erleichtern

  • In der Schweiz sollen die Bestimmungen zur Erweiterung von Abfalldeponien gelockert werden.
  • Das Umwelt-Departement von Bundesrat Albert Rösti will dazu eine Verordnung ändern und hat eine Vernehmlassung bis Mitte April eröffnet.
  • Es gebe zu wenig Platz für nicht verwertbare Abfälle, darum sollen Ausnahmen zugelassen werden.

Die bisherige Abfallverordnung untersagt konkret Erweiterungen von bestehenden Deponien im Bereich von nutzbaren unterirdischen Gewässern und den zu deren Schutz notwendigen Randgebieten. Mit der Anpassung der Verordnung soll es künftig möglich sein, bestehende Deponien auch in dem Gewässerschutzbereich in Ausnahmefällen zu vergrössern.

Potenziell 32 Deponiestandorte betroffen

Die Erweiterung bestehender Deponien sei eine Möglichkeit, der angespannten Situation entgegenzuwirken, hiess es in der Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek). In der Schweiz gibt es insgesamt 32 Deponiestandorte, die von der Verordnung betroffen sein könnten. Darunter etwa Deponien für schwer lösliche Abfälle, Schlacken aus Kehrrichtverbrennungen und andere Abfälle bis zu bestimmten Grenzwerten an Organika.

grosse Hügel an sandigem Material, darauf Bagger. Dahinter Wald zu sehen
Legende: Rückstände aus der Abfallverbrennung oder Abfälle, die nicht verwertet werden können, werden in bewilligten Deponien abgelagert. Im Bild: Die Deponieanlage Elbisgraben in Arisdorf, 2021. KEYSTONE / Georgios Kefalas

Für die Abfallplanung sind die Kantone zuständig. Der Bund geht davon aus, dass nur wenige Deponien die geplante Ausnahmeregelung beanspruchen werden.

Beschwerderecht für «Freie Landschaft Schweiz»

Daneben soll der Verband «Freie Landschaft Schweiz» in die Liste der Organisationen aufgenommen werden, die eine Verbandsbeschwerde einreichen können. Der Verband hatte ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Nach einer Vernehmlassung teilte das Uvek nun in einem Bericht mit, der Verband erfülle die Anforderungen.

Mit dem Verbandsbeschwerderecht kann «Freie Landschaft Schweiz» künftig Rechtsmittel gegen Vorhaben ergreifen, die den Bau von Windenergieanlagen vorsehen und welche nach ihrer Ansicht den Vorschriften des Umweltschutzes oder des Natur- und Heimatschutzes nicht entsprechen. Der Bund rechnet damit, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien gebremst werden könnte.

SRF 4 News, 28.12.2023, 18:30 Uhr ; 

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