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Ausreiseverbot beschlossen Krawalltouristen müssen zuhause bleiben

Was vernünftig klingt, ist rechtsstaatlich heikel. Trotzdem kommen Ausreiseverbote für potentielle Gewaltextremisten.

Darum geht es: Beim G20-Gipfel vom letzten Sommer verwandelten Polit-Hooligans die norddeutsche Metropole Hamburg in ein Schlachtfeld. Der Protest der mehrheitlich friedlichen Aktivisten wurde zur Nebensache. Die Hamburger Polizei zog auch neun Schweizer Staatsbürger aus dem Verkehr. Sie waren, wie viele andere «Krawalltouristen», aus dem Ausland angereist. In der Folge forderten Schweizer Sicherheitspolitiker Ausreisesperren für bekannte Aktivisten. Ein vergleichbares Verbot gibt es bereits für Hooligans an Sportveranstaltungen.

Das wurde entschieden: Der Widerstand von Bundesrat und der Ratslinken fand kein Gehör. Der Nationalrat stimmte mit 120 zu 59 Stimmen für die Motion. Der Ständerat hatte diese schon in der Wintersession deutlich angenommen. Damit muss der Bundesrat nun ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten.

Das sagen die Befürworter: Wenn die Polizei weiss, dass ein gewaltbereiter Extremist an eine Demonstration im Ausland reisen will, muss sie ihn daran hindern können, argumentieren die Befürworter. Kommissionssprecher Thomas Hurter (SVP/SH) fasste zusammen, warum ein Ausreiseverbot angezeigt sei: «Gewaltextremismus ist keine Bagatelle. Es muss dringend etwas getan werden.»

Der SVP-Nationalrat umriss die rechtsstaatliche Gretchenfrage: Wie weit darf die Freiheit des Einzelnen eingeschränkt werden, um die Mehrheit zu schützen? «Die Mehrheit der Kommission war ganz klar der Meinung, dass etwas getan werden muss und die freiheitliche Gesellschaft nicht gefährdet ist», sagte Hurter.

Das sagen die Gegner: In der heiklen Frage meldeten im Vorfeld auch vereinzelte bürgerliche Sicherheitspolitiker Zweifel an. Im Rat vertrat SP-Nationalrat Carlo Sommaruga das Lager der Kritiker. Beim Fussball etwa stünden Hooligans im Fokus, die bereits in Datenbanken registriert seien. «Jetzt geht es aber um Personen, die möglicherweise einen Gewaltakt im Ausland begehen könnten.» Mit präventiven Eingriffen in die Freiheitsrechte bewege man sich in einem «extrem gefährlichen Bereich».

Wer sagt, wer ein potenzieller Gewaltextremist ist? Werden dann Listen, um nicht zu sagen Fichen, erstellt?
Autor: Simonetta Sommaruga Justizministerin

Das sagt der Bundesrat: Das Grundrecht der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit sei geschützt, so der Bundesrat. Die Motion geht für ihn zu weit. Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, der Vergleich mit Hooligans hinke. Hier handle es sich um auf einzelne Veranstaltungen fokussierte Ausreiseverbote. Zudem seien nur registrierte Hooligans betroffen. Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten seien aber eine ganz andere Qualität.

Es könnten Personen betroffen sein, die nie eine Straftat begangen hätten, warnte die Bundesrätin: «Wer sagt, wer ein potenzieller Gewaltextremist ist? Werden dann Listen, um nicht zu sagen Fichen, erstellt?» Zudem werde bald ein Gesetz in den Rat kommen, das Ausreisesperren für terroristische Gefährder vorsehe. Diese würden vom Nachrichtendienst unter rechtsstaatlichen Kontrollen herausgefiltert.

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