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Austausch von Finanzdaten AIA mit Neuseeland und 40 weiteren Staaten besiegelt

  • Die Schweiz kann den automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten mit 41 weiteren Staaten einführen.
  • Nach der grossen Kammer hat heute auch der Ständerat hat die Vorlage mit 38:5 Stimmen bereinigt.
  • Darunter ist auch den Beschluss mit Neuseeland, bei dem Probleme für die Schweizer AHV-Bezüger befürchtet worden waren.
  • Finanzminister Ueli Maurer betonte, dass die Prüfungen bei Ländern entsprechend sorgfältig vorgenommen würden, die auf Korruptionslisten auftauchen.

Beim Automatischen Informationsaustausch (AIA) mit 41 weiteren Ländern blieb am Schluss in der kleinen Kammer nur noch die Frage, ob die Vorlage auch im Fall Neuseeland angenommen wird. Eine Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag eines Sozialabkommens war bereits in einer ersten Runde abgelehnt worden.

Der Grund, warum Neuseeland eine besondere Rolle spielt: Schweizer haben im Inselstaat nach zehn Jahren Aufenthalt Anrecht auf eine Rente. Davon wird aber eine allfällige AHV-Rente abgezogen, wenn Neuseeland davon weiss. Deshalb versteuern viele ihre Schweizer Rente nicht.

Nachsteuern, aber keine Strafverfahren

Mit dem neuen AIA drohen ihnen nun Nachsteuern, was eine Minderheit mit der SVP bis zuletzt verhindern wollte. Strafverfahren haben die AHV-Rentner im Inselstaat laut Finanzminister Maurer aber nicht zu befürchten.

Die Mehrheit beider Räte stellte sich nun abschliessend auf den Standpunkt, dass die Schweizer in Neuseeland das dortige Recht einhalten müssen. Es wurde zugleich auf die Geltung des Spezialitätenprinzips verwiesen, wonach der AIA nur auf Steuern und nicht für den Sozialversicherungsbereich angewendet werden darf.

Der Bundesrat ist sich der Problematik des Prüfbeschlusses bewusst.
Autor: Ueli Maurer Finanzminister

Rechtsstaatliche Bedenken hatte es lange auch noch zum AIA mit Saudi-Arabien gegeben. Diese wurden dann aber fallengelassen. Dem AIA sollen nach dem Willen des Gesetzgebers jeweils strenge Ländertests vorausgehen. Datensicherheit und Vertraulichkeit müssen gewährleistet sein. Auf ein Korruptionskriterium, wie es der Nationalrat vorschlug, wurde schliesslich verzichtet.

Der Bundesrat sei sich der Problematik des Prüfbeschlusses bewusst und werde die Prüfungen entsprechend sorgfältig vornehmen, betonte dazu Maurer am Dienstag. Man sei sensibilisiert auf die Länder, die auf Korruptionslisten auftauchten.

Die Schweiz hatte den AIA im Jahr 2017 mit 38 Ländern und Territorien eingeführt, darunter mit den EU-Staaten. Mit diesen werden 2018 erstmals Daten ausgetauscht. Die Bundesbeschlüsse für die 41 neuen Staaten folgen dem bisherigen Modell.

Das Geschäft muss nicht in die Schlussabstimmung, da es nicht dem Referendum untersteht.

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