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Briefkasten
Legende: Ein voller Briefkasten ist ein Zeichen für Einbrecher: Darum bestellen viele die Zeitung ab während der Ferien. Keystone

Auswirkung der Digitalisierung Zeitungsverlage knausern beim Ferienunterbruch

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer während der Ferien keine Zeitung im Briefkasten möchte, kann die Zustellung für diese Zeit unterbrechen. Solche Unterbrüche wurden Abonnenten lange Zeit gutgeschrieben.
  • Unterdessen gilt das für viele Schweizer Zeitungen nicht mehr: Sie kosten, auch wenn sie nicht im Briefkasten landen.
  • Die Verlage begründen den Schritt mit den jederzeit und überall verfügbaren Online-Inhalten und der Möglichkeit, die Zeitungen als E-Paper herunterladen zu können.

Die «Gutschrift aus Unterbruch» war lange Zeit eine willkommene Geste für Abonnentinnen und Abonnenten des «Tages-Anzeigers» oder der «Sonntagszeitung»: Es handelte sich dabei um eine Gutschrift für einen Zustellungsunterbruch – zum Beispiel, wenn jemand während seiner Ferien die gedruckte Papierzeitung abbestellt hatte. Für einen Unterbruch von zwei Wochen gab es beispielsweise bei einem Standard-Abo des «Tages-Anzeigers» immerhin rund 20 Franken.

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Mit dieser Praxis ist unterdessen Schluss: Das Verlagshaus Tamedia, welches neben «Tages-Anzeiger» und «Sonntagszeitung» zum Beispiel auch «Berner Zeitung» und «Bund» herausgibt, hat per 2017 die Gutschrift abgeschafft – und zwar für sämtliche gedruckten Titel im Sortiment. Aktiv kommuniziert wurde diese nicht, und so realisieren viele Abonnentinnen und Abonnenten erst jetzt, da die erste Rechnung nach der Umstellung bzw. nach den letzten Ferien eintrifft, dass der Unterbruch nicht mehr vergütet wird.

«Anpassung an Nutzungsgewohnheiten»

Tamedia begründet den Schritt mit den geänderten Nutzungsbedingungen der Leserinnen und Leser: «Im Gegensatz zu früher haben unsere Kundinnen und Kunden heute jederzeit Zugang zu allen Inhalten ihres abonnierten Medientitels», heisst es auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso».

Das Verlagshaus verweist auf die Möglichkeit, die Zeitung als E-Paper herunterzuladen oder die einzelnen Artikel über die Internetseite der Zeitung zu lesen (Abonnentinnen und Abonnenten haben auf mehr Inhalte Zugriff als der «gewöhnliche» Nutzer, Anm. d. Redaktion).

Tamedia ist mit der neuen Praxis in guter Gesellschaft: Auch die NZZ-Mediengruppe («Neue Zürcher Zeitung», «NZZ am Sonntag», «St. Galler Tagblatt», «Luzerner Zeitung») vergütet Zustellungsunterbrüche seit Anfang 2017 nicht mehr.

Wie Tamedia begründet auch die NZZ-Mediengruppe mit den heutigen Nutzungsbedingungen: «Unsere Kundinnen und Kunden nutzen unsere elektronischen Angebote während der Ferien sogar stärker als sonst und würden es deshalb nicht verstehen, wenn wir ihnen ihr Login für E-Paper und nzz.ch für eine gewisse Zeit entziehen würden.»

Es geht auch kundenfreundlicher

Es gibt aber weiterhin Verlage, die ihren Kunden den Ferienunterbruch ganz oder teilweise gutschreiben und die Zugänge zu Online-Inhalten und E-Paper auch bei einem Zustellungsunterbruch nicht blockieren. Ringier vergütet Zustellungsunterbrüche ihrer Titel «Blick» und «Sonntagblick», und zwar «um die entsprechende Anzahl Ausgaben», wie eine Sprecherin sagt.

Beim Aargauer Verlagshaus AZ Medien («Aargauer Zeitung») und Somedia («Südostschweiz») in Chur gibt es ab sechs Tagen beziehungsweise ab einer Woche Abwesenheit eine Gutschrift auf der nächsten Rechnung. Und ein Unterbruch des Abonnements der «Basler Zeitung» wird ab acht Tagen vergütet. Etwas länger in die Ferien muss man als Abonnent des «Walliser Boten» (Mengis Druck und Verlag AG): Hier gibt es erst ab einem Zustellungsunterbruch von drei Wochen Geld zurück.

Unterschiede auch bei Bearbeitungsgebühren

Die Verlagshäuser gehen auch unterschiedliche Wege bei der eigentlichen Unterbrechung des Abos: Die Herausgeber von «Aargauer Zeitung», «Basler Zeitung», «Blick», «Südostschweiz», «Walliser Bote» verlangen dafür keine Bearbeitungsgebühren. Tamedia und NZZ-Mediengruppe verlangen bei Abo-Unterbrüchen oder Umleitungen per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief eine Bearbeitungsgebühr von sieben bzw. acht Franken. Kostenlos können Unterbrüche lediglich online erfasst werden.

Tamedia merkt allerdings an: «Bei Sonderfällen, beispielsweise wenn jemand keinen Internet-Zugang hat, verzichten wir aber auch gerne mal auf diese Gebühr.»

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