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Fall Elmer vor Bundesgericht: Wie weit geht das Bankgeheimnis?
Aus HeuteMorgen vom 10.10.2018.
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Banker vor Bundesgericht Rudolf Elmer – Held oder Datendieb?

Hat der Ex-Banker von Julius Bär das Bankgeheimnis doch verletzt? Antworten liefern muss heute das Bundesgericht.

Der Fall Rudolf Elmer beschäftigt die Schweizer Justiz seit 14 Jahren. Elmer polarisiert: Für die einen ist er ein Held und Whistleblower, für die anderen ein Verräter und Datendieb.

Zuerst als Revisor für die Bank Julius Bär in Zürich tätig, wechselte Elmer in den 1990er-Jahren in die Karibik. Auf den Cayman-Islands wurde er Chefbuchhalter der dortigen Tochtergesellschaft für Offshore-Geschäfte, bis es zum Bruch mit der Bank Julius Bär kam.

Elmer versandte in der Folge Bankdaten an Steuerverwaltungen, Journalisten und auch an die Enthüllungsplattform Wikileaks. Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhob gegen ihn Anklage wegen mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses.

Wie weit gilt das Bankgeheimnis?

In erster Instanz vor dem Zürcher Bezirksgericht wurde Elmer deswegen schuldig gesprochen. Das Zürcher Obergericht sah das im August 2016 anders und urteilte, dass Elmer das Bankgeheimnis nicht verletzt habe.

Nach einer Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft liegt der Fall nun vor dem Bundesgericht. Und es wird sich ebenfalls mit der Frage beschäftigen müssen: Bis wohin gilt das Bankgeheimnis? Kann es nur auf Angestellte einer Bank in der Schweiz angewandt werden oder gilt es - wie im Fall Elmer - auch für einen Banker auf den Cayman Islands?

Dreijährige Freiheitsstrafe gefordert

Neben dieser zentralen Frage geht es auch um Nebenschauplätze: Elmer wurde wegen Drohung schuldig gesprochen und erhielt dafür eine bedingte Freiheitsstrafe. Auch über diesen Vorwurf wird das Bundesgericht entscheiden müssen. Im Fall einer Verurteilung fordert die Anklage eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Ein Jahr davon müsste Elmer im Gefängnis absitzen.

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