- Das Strafgericht Baselland hat die Ex-Kassiererin der Kirchgemeinde Grellingen BL zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 20 Monaten verurteilt.
- Die 49-Jährige hatte der Kirchgemeinde und der CVP Baselland rund 400'000 Franken veruntreut.
- Mit gefälschten Protokollen versuchte sie, ihre Taten zu vertuschen.
Die vorsitzende Richterin wählte deutliche Worte an die Adresse der Ex-Kassiererin: Sie habe das Vertrauen der Kirchgemeinde Grellingen und der Baselbieter CVP ausgenutzt, habe dabei grosse kriminelle Energie gezeigt, habe versucht das Ganze zu vertuschen und sei am Ende, auch als die Beweislast erdrückend war, nicht zu ihrer Schuld gestanden. Sie habe keinerlei Reue gezeigt.
Die 49-jährige Angeklagte selbst hörte diese Worte der Richterin allerdings nicht. Sie hatte sich von der Urteilsverkündigung mit einem Arztzeugnis dispensieren lassen.
Ein erfundenes Darlehen
Verurteilt hat sie das Gericht deshalb in Abwesenheit, und zwar wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung und Urkundenfälschung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau in den Jahren 2017 und 2018 der Kirchgemeinde Grellingen rund 300'000 Franken und der CVP Baselland 90'000 Franken abgezwackt hatte. Bei beiden Organisationen hatte die Frau als Kassiererin eine Zeichnungsberechtigung.
Die Kirchgemeinde Grellingen ging davon aus, dass das Geld in die Sanierung des Kirchturms und des Pfarrhauses floss. Bei der CVP war das Geld für den Wahlkampf gedacht. Effektiv flossen die rund 400'000 Franken jedoch an einen Western Saloon im Laufental, an dem die 49-jährige Frau mitbeteiligt war. Erst als Handwerker sich über offene Rechnungen beklagten, bemerkte die Kirchgemeinde, dass etwas nicht stimmte.
Im Prozess machte die Beschuldigte geltend, dass die Präsidentin der Kirchgemeinde sehr wohl gewusst habe, dass das Geld an den Western Saloon ging. Die Präsidentin habe ihr ja auch ein Darlehen versprochen, von dem jedoch niemand sonst erfahren sollte.
Dies hatte die Kirchgemeindepräsidentin immer vehement bestritten. Auch das Gericht hielt in der Urteilsverkündigung fest, dass es undenkbar sei, dass sich eine Kirchgemeinde auf einen solchen Vertrag einlasse. Dies mache überhaupt keinen Sinn.
Staatsanwalt: «Kann mit dem Urteil leben»
Um die Überweisungen zu vertuschen und um zu beweisen, dass die Präsidentin Kenntnis hatte von den Vorgängen, ging die Kassiererin sogar soweit, dass sie Protokolle fälschte. Dies taxierte das Gericht in seinem Urteil als klare Urkundenfälschung.
Freigesprochen wurde die Frau dagegen vom Vorwurf der falschen Anschuldigung. Man könne ihr die Absicht nicht nachweisen, dass sie der Präsidentin unterstellt habe, alles gewusst zu haben, so das Gericht. Die Beschuldigte wollte damit wohl nur ihre eigene Haut retten, so das Gericht.
Deshalb fiel auch das Urteil milder aus, als von der Staatsanwaltschaft verlangt. Diese forderte eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren, wovon ein halbes Jahr unbedingt zu vollziehen sei. Nun liegt die Strafe bei knapp zwei Jahren und ist bedingt. Dass die Frau inzwischen den ganzen Betrag zurückgezahlt hatte, wirkte sich ebenfalls strafmildernd aus.
«Mit dem Urteil kann ich knapp leben», sagte Staatsanwalt Janos Fabian nach der Urteilsverkündigung. Er werde das Urteil deshalb sehr wahrscheinlich nicht weiterziehen. Der Anwalt der Verurteilten liess dies noch offen. Er wolle zuerst die schriftliche Begründung abwarten.