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Basler Verkehrsbetriebe Ehemalige BVB-Chefs wegen Spesenskandal verurteilt

Der ehemalige Direktor und der Vize-Direktor werden zu Geldstrafen verurteilt, der Ex-VR-Präsident wird freigesprochen.

  • Zwei ehemalige Führungspersonen der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) werden vom Basler Strafgericht wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt.
  • Mit den Geldstrafen gegen den ehemaligen Direktor (33'200 Franken) sowie den Vize-Direktor (24'000 Franken) bleibt das Gericht aber unter den Strafen, welche die Staatsanwaltschaft gefordert hat.
  • Der dritte Beschuldigte, der ehemalige Verwaltungsratspräsident, wird freigesprochen und erhält eine Entschädigung von 37'000 Franken.

Die Anklageschrift im Prozess gegen die komplette ehemalige Führungsriege der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) vermittelte den Eindruck, dass sich die drei beschuldigten Männer im Unternehmen wie in einem Selbstbedienungsladen gefühlt haben müssen.

Essen, Ausflüge, Autos - alles auf Spesen

Nicht nur Essen und Ausflüge mit den Kollegen sollen regelmässig als Spesen verrechnet worden sein. Auch die Geschäftswagen des Direktors und des Vize-Direktors, eine Zweitwohnung des Direktors sowie zum Beispiel auch ein Flug in einem Kampfjet wurden von den BVB bezahlt.

Laut der Staatsanwaltschaft gab es weder im Lohn- und Personalgesetz noch in der Spesenverordnung eine Grundlage für die exzessiven Spesenbezüge.

Urteil fällt milder aus als gefordert

Am Freitag bestätigte nun das Basler Strafgericht die Vorwürfe, indem es zwei von drei Beschuldigten verurteilte: Der ehemalige Direktor und der Vize-Direktor wurden zu Geldstrafen von 33'200 bzw. 24'000 Franken verurteilt. Der dritte Kadermann, der ehemalige Verwaltungsratspräsident, wird indes von allen Vorwürfen freigesprochen und erhält auch eine Parteienentschädigung von 37'000 Franken.

Mit diesen Strafen bleibt das Basler Strafgericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für alle drei Ex-Kadermänner Freiheitsstrafen von 13 bzw. 15 Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bereicherungsabsicht – aber geringe Deliktsumme

Zwar liege bei beiden Verurteilten in gewissen Fällen eine vorsätzliche Bereicherungsabsicht vor. Der ehemalige Direktor habe sich in einem Fall auch «selbstherrlich» über ihm bekannte Reglemente hinweggesetzt. Die letztlich als strafrelevant übriggebliebene Deliktsumme sei in beiden Fällen aber tief, sagte der Gerichtspräsident.

Gerichtspräsident: «Abfallprodukt eines politischen Prozesses»

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Der Gerichtspräsident bezeichnete den Fall alles in allem als «sehr schwieriges Verfahren». So sei der Fall zum einen ein «Abfallprodukt» eines politischen Prozesses geworden, zum anderen durch den heftigen Machtkampf innerhalb der BVB beeinflusst gewesen.

Der Vize-Direktor habe sich zudem reuig gezeigt. Beim Fall des Direktors indes wurde negativ bemerkt, dass er als Geschäftsleiter die schädliche Spesenkultur nicht unterbunden habe.

«Verwaltungsrat muss nicht jede Rechnung kontrollieren»

Bei den Vorwürfen gegen den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten sah das Gericht in keinem Fall ein vorsätzliches Vergehen gegen Geschäftsreglemente gegeben. Er habe sich in keinem Fall selber bereichert, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung.

Es sei zudem nicht Aufgabe eines Verwaltungsratspräsidenten, jede Geschäftskreditkarten-Ausgabe der von ihm beaufsichtigten Direktion im Detail auf ihre Rechtsmässigkeit zu prüfen. Deshalb gab es einen Freispruch.

Regionaljournal Basel 01.10.21, 17:30 Uhr ; 

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