- Der Kanton Bern erlässt mit sofortiger Wirkung einen Baustopp für den Windpark in Tramelan im Berner Jura.
- Die BKW hat vor gut einer Woche mit den Vorarbeiten für den Bau des Windparks begonnen.
- Nun muss der Berner Energiekonzern eine Stellungnahme einreichen.
Der Kanton Bern bestätigt gegenüber SRF den Baustopp. Die Eilmassnahme ist kein eigentlicher Entscheid in der Sache. Der Baustopp als superprovisorische Massnahme sei aus Gründen des Umweltschutzes, insbesondere der Interessen des Waldes, zwingend, heisst es in der Verfügung des Kantons.
Die BKW handelt illegal, sie startete mit dem Bau des Windparks ohne die notwendigen Baubewilligungen.
Öffentlich gemacht haben den Baustopp Landschaftsschützer in einem Newsletter. Den Beschwerdeführenden, Eigentümerinnen und Anwohnern geht es insbesondere darum, die Rodungsarbeiten zu stoppen. Das ist ihnen vorerst gelungen. Elias Vogt, Landschaftsschützer und Beschwerdeführer, ist erfreut über den Baustopp. Er sagt: «Die BKW handelt illegal, sie startete mit dem Bau des Windparks ohne die notwendigen Baubewilligungen.» Das habe der Kanton Bern mit dem Baustopp nun sanktioniert.
Für diese Arbeiten verfügten wir über die nötigen Bewilligungen.
Seit 20 Jahren plant die BKW den Windpark in Tramelan: «Wir haben bereits einen langen Weg hinter uns», sagt Philipp Mäder, Mediensprecher der BKW. Als das Bundesgericht im November 2023 letztinstanzlich die Baubewilligungen für den Windpark erteilt hatte, sei das ein Meilenstein gewesen.
«Anfang August haben wir mit den vorbereitenden Bauarbeiten begonnen», so Mäder. Um Zufahrtswege erstellen zu können, seien Bäume gefällt und Humus abgetragen worden. «Für diese Arbeiten verfügten wir über die nötigen Bewilligungen», sagt der Mediensprecher der BKW.
BKW erhält Zeit für Stellungnahme
Aktuell laufen Enteignungsverfahren gegen zwei betroffene Landwirte. Dabei geht es um Durchfahrtsrechte der BKW. Erst mit der Eintragung ins Grundbuch könnten die Bauarbeiten überhaupt beginnen, so die Perspektive der Beschwerdeführenden: «Vor Baubeginn müssen sämtliche Bewilligungen vorliegen», sagt Elias Vogt.
Bis am 8. September 2025 hat die BKW nun Zeit, um beim Kanton Bern eine Stellungnahme einzureichen.