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Debatte um Gesundheitskosten für Häftlinge
Aus HeuteMorgen vom 08.03.2019.
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Behandlungskosten im Gefängnis Wer zahlt für kranke Häftlinge?

Die steigenden Gesundheitskosten stellen die Politik vor ein Problem, auch in den Gefängnissen. Eines davon: Wer bezahlt die Arzt-Rechnung, wenn jemand im Gefängnis erkrankt?

Bei Häftlingen ohne Krankenversicherung bezahlen die Kantone oder die Gemeinden. Nun fordern die Kantone eine Beteiligung der Häftlinge an den Kosten. Das ist umstritten.

Rund ein Drittel aller Häftlinge in den Schweizer Gefängnissen – insgesamt 2000 Personen – haben keinen fixen Wohnsitz und darum auch keine Krankenkasse. Wenn sie erkranken – zum Beispiel an Hepatitis, Tuberkulose oder Krebs – kann es sehr schnell sehr teuer werden.

Forderung interkantonaler Organisationen

Bisher berappen das die Kantone oder die Gemeinden. Haben diese Häftlinge Vermögen oder erhalten sie im Gefängnis Lohn, sollen sie sich neu an den Arztkosten beteiligen. Das fordern gleich drei wichtige interkantonale Organisationen – die Konferenzen der Justiz- und Polizeidirektoren KKJPD, der SozialdirektorInnen SODK und die Konferenz für Sozialhilfe SKOS.

Patrick Cotti, der Direktor des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Justizvollzug, erklärt, warum: «Man geht von der Gleichbehandlung der Insassen gegenüber der Bevölkerung aus. Das heisst, man will sie gleich behandeln, medizinisch gleich behandeln und gleichzeitig aber auch sie an den Kosten beteiligen, wie die EinwohnerInnen der Schweiz.»

Warnung der Gefängnisärzte

Die Häftlinge sollen also zur Kasse gebeten werden, wenn sie krank sind. Das verstosse gegen Menschenrecht, warnt die Ethik-Kommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften.

Und: Der Vorschlag sei gefährlich, sagt Hans Wolff, Mitglied dieser Ethikkommission und zugleich Präsident der Konferenz der Schweizerischen Gefängnisärzte: «Selbst wenn man einen Franken pro Konsultation verlangen würde, werden ein grosser Teil der Häftlinge nicht mehr zum Arzt gehen.»

Und somit Krankheiten verschleppen oder andere Häftlinge anstecken.

Ziel ist eine schweizweite Lösung

Kantone und Justizvollzug wollen also kranke Häftlinge zur Kasse bitten – Ethikkommission und Gefängnisärzte stellen sich dagegen. Trotz dieser Differenzen sind sich Cotti und Wolff in einem Punkt einig: Für dieses Problem brauche es eine schweizweite Lösung – etwa eine obligatorische Krankenversicherung für Häftlinge. Doch das ist schwierig, denn Gesundheitswesen und Straf- und Massnahmenvollzug sind Sache der Kantone.

Immerhin, es tut sich was: Das Bundesamt für Gesundheit hat sich dem Problem in einer Arbeitsgruppe angenommen – zusammen mit den Kantonen – bis jetzt jedoch ohne konkretes Resultat.

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