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Schweiz Bei der Sozialhilfe müssen jetzt die Kantone ran

Der Bundesrat verzichtet auf ein Bundesgesetz, das die Sozialhilfe in der ganzen Schweiz einheitlich regeln soll. Er wünscht sich zwar einheitliche Regeln in der Sozialhilfe, überlässt es aber den Kantonen, diese einzuführen.

Die Grundzüge der Sozialhilfe sollen in Zukunft nach Auffassung des Bundesrats schweizweit einheitlich geregelt werden. Weil aber die Kantone eine Regelung auf Bundesebene ablehnen, sollen sie untereinander einen verbindlichen Rahmen für die Sozialhilfe in der Schweiz definieren.

Folgende Punkte sollen die Kantone vereinheitlichen:

  • Voraussetzungen für Bezug von Sozialleistungen
  • Minimale Höhe der Sozialhilfe
  • Beiträge für soziale und berufliche Integration

Zu diesem Schluss kommt die Regierung in einem Bericht im Auftrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK).

Zentral ist demnach auch die Koordination der Sozialhilfe mit den Sozialversicherungen. Nötig wäre laut Bundesrat beispielsweise eine einheitliche Definition des massgebenden Einkommens, eine klar definierte Abfolge der Leistungen oder die Vermeidung von systembedingten Einkommenseinbussen, so genannten Schwelleneffekten.

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Einheitliche Regelung der Sozialhilfe
Aus Tagesschau vom 25.02.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 6 Sekunden.

«Die Kantone sollen zeigen können, dass sie das unter sich regeln können», sagt dazu Ludwig Gärtner, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV). Es sei ein neuer Versuch, die SKOS-Richtlinien besser zu verankern.

Schwache Legitimation der SKOS

Die sogenannten SKOS-Richtlinien sind denn auch der Grund für den bundesrätlichen Bericht. Die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) als Richtlinien bieten zwar einen schweizweiten Orientierungsrahmen für die Sozialhilfe. Die Diskussion darüber hält aber seit Längerem an.

Die SKOS ist nämlich nur ein privater Verein. Den Empfehlungen fehlt es daher an demokratischer Legitimation und Verbindlichkeit. Es ist den Kantonen und Gemeinden freigestellt, ob und wie weit sie diese Richtlinien anwenden. Mehrere Gemeinden sind in den letzten Jahren aus Protest aus der SKOS ausgetreten, was die Bedeutung der Empfehlungen zusätzlich schwächte.

Dies hat die Kommission für soziale Sicherheit (SGK) auf den Plan gerufen. Für sie ist ein Minimum an Koordination nicht nur wegen der Kontroverse um die SKOS nötig, sondern auch wegen der grossen Bedeutung, die die Sozialhilfe inzwischen für die Soziale Sicherheit hat. Zudem sieht sie Harmonisierungsbedarf zwischen Sozialhilfe, Invalidenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Frage nach dem verbindlichen Rahmen

Eine nationalrätliche Motion für ein nationales «Rahmengesetz für die Sozialhilfe» ist 2013 im Ständerat gescheitert. Und auch der Bundesrat hält die fehlende Verbindlichkeit bei der Sozialhilfe für «nicht mehr zeitgemäss», wie er in seinem Bericht schreibt. Auch die kantonale Sozialdirektorenkonferenz (SODK), die Städteinitiative Sozialpolitik sowie die SKOS selber sprachen sich in ihren Stellungnahmen für einen verbindlicheren Rahmen aus.

Darüber, wie ein solcher konkret aussehen könnte, gehen die Meinungen jedoch auseinander. Die Städteinitiative Sozialpolitik und die SKOS wünschen sich ein Rahmengesetz für Sozialhilfe auf Bundesebene. Dies lehnen die Sozialdirektoren ab. Sie möchten stattdessen die SKOS-Richtlinien bestätigen und diesen damit mehr Legitimation verleihen. Der Gemeindeverband seinerseits könnte sich eine Konkordats-Lösung mit erheblichem Handlungsspielraum für die Gemeinden vorstellen.

Kantone sind gefordert

Für den Bundesrat ist aber eine Schwächung der SKOS-Richtlinien und die unkoordinierten Weiterentwicklung der Sozialhilfe keine Option. Ein fehlender Rahmen könnte zu einem schädlichen Sozialhilfe-Wettbewerb unter Kantonen und Gemeinden führen, warnt er.

Erste Schritte zu einer besseren Koordination der Sozialhilfe sind bereits aufgegleist. Derzeit ist eine Revision der SKOS-Richtlinien im Gang, in deren Rahmen finanzielle Anreize, Sanktionsmöglichkeiten, aber auch die Höhe der Leistungen diskutiert werden. Das Ergebnis soll von der Sozialdirektorenkonferenz genehmigt und den Kantonen auf Anfang 2016 zur Umsetzung empfohlen werden.

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