Mit 40 noch chinesisch lernen? Ideen des lebenslangen Lernens wie diese unterstützte der Bund mit rund elf Millionen Franken für vier Jahre.
Diesen Anbietern von Weiterbildungen, wie zum Beispiel eine Volkshochschule, muss das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation auf die Finger schauen und darf nur Projekte mit Steuergeldern fördern, die im Sinne des Bundes sind.
Doch statt selber klare Leitplanken zu setzen, werde das Staatssekretariat von den Weiterbildungsanbietern fremdbestimmt, heisst es jetzt in einem Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle.
So wie der Bund aktuell die Aufsicht macht, würde er eine Zweckentfremdung der Mittel kaum entdecken.
Wegen fehlender Kontrolle rechneten Weiterbildungsorganisationen Beträge ab, die sie gar nicht anrechnen dürften, sagt Eveline Hügli von der Finanzkontrolle.
Man habe zwar keine Hinweise auf eine Zweckentfremdung der Mittel gefunden. «Aber so wie die zuständige Bundesbehörde aktuell die Aufsicht macht, würde sie eine Zweckentfremdung der Mittel kaum entdecken.» Der Bund könne nicht beurteilen, ob ihm zu hohe Kosten in Rechnung gestellt werden oder Leistungen unzureichend erbracht wurden.
Mögliche weitreichende Konsequenzen
Der Bund habe im Bereich in der Aufsicht Lücken, die ausgenützt werden könnten und die er unbedingt schliessen müsse, so das Fazit der Eidgenössischen Finanzkontrolle.
Weiterbildungsorganisationen könnten aufgrund der Kontrolllücken auch dazu verleitet werden, durch möglichst hohe Subventionen ihre finanzielle Situation zu optimieren. Einzelne Anbieter seien finanziell sogar mehrheitlich vom Bund abhängig.
Wir richten unsere Subventionstätigkeit nach den gesetzlichen Grundlagen.
Das bedeute, so Hügli, dass diese Organisationen mit weniger Subventionen gar nicht mehr existieren könnten.
Vorwürfe zurückgewiesen
Beim kritisierten Staatssekretariat für Bildung kann man die Kritik nicht nachvollziehen. Der Bericht sei durchgehend negativ. Zu negativ, sagt Vizedirektor Rémy Hübschi: «Wir zahlen nicht blindlings Gelder aus, sondern richten unsere Subventionstätigkeit nach den gesetzlichen Grundlagen – und das nach bestem Wissen und Gewissen.»
Das Staatssekretariat für Bildung würde seine Aufsichtstätigkeit wahrnehmen. Zudem habe die Finanzkontrolle bei ihrer Prüfung keine Zweckentfremdung von Subventionen festgestellt, entgegnet Hübschi weiter.
Die Erwartungen der Finanzkontrolle nach mehr Aufsicht und präzisen Vorgaben werde man nun analysieren und wo immer möglich rasch umsetzen.