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Bericht der Militärjustiz Verschwundener Sprengstoff der Armee bleibt verschwunden

Trotz umfangreichen Ermittlungen kann die Militärjustiz den Fall um verschwundenen Armee-Sprengstoff nicht klären.

  • Die Schweizer Armee vermisst seit einer Kontrolle in der Kaserne Aarau im Jahr 2016 mehrere Kilogramm Sprengmittel, unter anderem Übungsgranaten.
  • Trotz umfangreichen Ermittlungen mit Razzien, DNA-Tests, schweizweiter Munitionsanalyse und Befragungen kann die Militärjustiz den Fall nicht definitiv klären, wie es im bisher unveröffentlichten Abschlussbericht der Untersuchung heisst.
  • Man gehe aber nun mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Sprengmittel nicht gestohlen wurden, sondern ein Fehler in der Munitionserfassung vorliegt, heisst es dazu bei der Militärjustiz.

Der Fall sorgte national und sogar international für Schlagzeilen, Verwunderung und da und dort auch für tiefe Sorgenfalten: Im Herbst 2016 musste die Armee bestätigen, dass man den mutmasslichen Verlust von Sprengmitteln in der Kaserne Aarau untersuchen lassen muss.

In einer Rekrutenschule für Durchdiener wurde damals bei der Inventarisierung des Munitionsdepots festgestellt, dass mehrere Kilogramm Sprengmittel fehlen. Später wurde bekannt, dass darunter wohl auch (Übungs-)Granaten und Zünder sind, durchaus gefährliches Material also. Ein Armee-Sprecher sprach von einem gravierenden Vorfall. Die Militärjustiz begann ihre Arbeit, die einiges länger dauern sollte, als erwartet.

Die Untersuchung ist nun offiziell abgeschlossen. Sechs Jahre lang hat die Militärjustiz in alle Richtungen ermittelt. Der noch unveröffentlichte Abschlussbericht zeichnet die umfangreichen Ermittlungen nach, liefert aber kein absolut endgültiges Ergebnis zum verschwundenen Sprengstoff.

In einem exklusiven Gespräch mit SRF betont jedoch Florain Menzi, Sprecher der Militärjustiz, man sei fast ganz sicher, dass die Sprengmittel nicht gestohlen worden sind. «Am Anfang der Ermittlungen stand eine Straftat im Fokus», sagt er. «Mittlerweile spricht mehr für die Hypothese, dass der Verlust auf einen Fehler zurückzuführen ist.»

Am Anfang der Ermittlungen stand eine Straftat im Fokus. Mittlerweile, am Ende der Ermittlungen, spricht mehr für die Hypothese, dass der Verlust auf einen Fehler zurückzuführen ist.
Autor: Florian Menzi Sprecher Militärjustiz

Um zu diesem Schluss zu gelangen, waren umfangreiche Ermittlungen nötig. Die genaue chronologische Abfolge der Ermittlungen und nähere Details gibt die Militärjustiz zwar nicht bekannt, dennoch gibt der Sprecher einen spannenden Einblick in die Arbeit der letzten sechs Jahre (Details dazu in der Textbox).

Die umfangreichen Ermittlungen der Militärjustiz im Detail

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Gesamtüberprüfung der Munitionsbestände: Im Rahmen der Untersuchung hat die Militärjustiz nicht nur die Munitionsbestände und die Buchhaltung der Durchdiener-RS in Aarau geprüft, sondern alle Munitionsbestände der Schweizer Armee unter die Lupe genommen. Daneben wurden auch sämtliche Prozesse von Armee und Ruag (als Munitionslieferantin) überprüft. Ein gigantischer Aufwand, sagt Florian Menzi. Resultat: Nichts.

Grosse Razzia auf dem Waffenplatz Birmensdorf ZH: Weil die Aarauer Durchdiener-RS auf dem Waffenplatz Reppischtal in Birmensdorf ZH geübt hat, haben rund 80 Polizisten mit Diensthunden den gesamten Waffenplatz inklusive aller Gebäude durchsucht – ohne Erfolg.

Hunderte Befragungen: Im Rahmen der Ermittlungen hat die Militärjustiz rund 350 Befragungen durchgeführt. Ein Hinweis auf den Verbleib der verschwundenen Sprengmittel ergab sich aber auch hier nicht.

DNA-Massentests: Bei über 400 Personen wurde ein DNA-Test gemacht, um eine mögliche Verwicklung zum verschwundenen Sprengstoff zu prüfen. Treffer? Fehlanzeige.

Internet und Darknet-Recherche: Falls die Sprengmittel tatsächlich gestohlen worden wären, so wäre es wohl wahrscheinlich, dass der oder die Täter versuchen, das Material zu verkaufen, mutmasste die Militärjustiz. Sie hat deshalb auch an einschlägigen Orten im Internet und im Darknet recherchiert, wo solche kriminellen Geschäfte häufig abgewickelt werden.

Öffentlicher Zeugenaufruf und anonyme Hinweise: Die Militärjustiz hat öffentlich nach Zeuginnen oder Zeugen gesucht und via eine Whistleblowing-Plattform des Bundes anonyme Hinweise ermöglicht. Jedoch ergab sich auch so kein Hinweis auf die fehlenden Sprengmittel.

Nach diesen Ermittlungen griff die Militärjustiz für die weitere Beurteilung des Falles zu einer sogenannten operativen Kriminalanalyse. Diese wurde von externen Ermittlern vorgenommen und kam zum Schluss, dass aufgrund der fehlenden Spuren für einen Diebstahl wohl davon auszugehen sei, dass die fehlenden Sprengmittel auf einen Fehler in der Buchhaltung zurückzuführen sind.

Die damaligen Verdachtsmomente haben den Ermittlungsaufwand gerechtfertigt, auch wenn der Verdacht nicht erhärtet werden konnte.
Autor: Florian Menzi Sprecher Militärjustiz

Sechs Jahre aufwändigste Ermittlungen und kein definitives Resultat - nur eine fast sichere Hypothese, dass die Sprengmittel wohl nicht gestohlen worden sind. Ist das ein befriedigendes Resultat? Florian Menzi, der Sprecher der Militärjustiz, bejaht: «Die damaligen Verdachtsmomente haben den Ermittlungsaufwand gerechtfertigt, auch wenn der Verdacht nicht erhärtet werden konnte.»

Hat die Untersuchung Konsequenzen für die Armee?

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Nein, direkte Konsequenzen hat die Untersuchung der Militärjustiz nicht, sagt deren Sprecher Florian Menzi, die Militärjustiz gebe auch keine Empfehlungen ab. Die verantwortlichen Stellen der Armee hätten Kenntnis vom Untersuchungsbericht, aber das Ziehen von Schlüssen oder Konsequenzen sei Sache der Armeeführung, die Militärjustiz sei nur für allfällige Strafverfolgung zuständig, die in diesem Fall ja nicht nötig sei.

SRF 1, Regionaljournal Aargau Solothurn, 11.11.2022, 12:03 Uhr; bras

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