- Das Abkommen soll nur fünf der über hundert bilateralen Verträge betreffen.
- Das schreibt der Bundesrat im Bericht über Aussenwirtschaftspolitik 2017.
- Die Zeitungen «Bund» und «Tages-Anzeiger» berichteten darüber.
Ein entsprechendes Abkommen solle ausschliesslich die Abkommen über eine Teilnahme an ausgewählten Bereichen des Binnenmarkts der EU betreffen.
Ausdrücklich genannt werden:
- das Freizügigkeitsabkommen
- das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Produktvorschriften werden gegenseitig als gleichwertig anerkannt)
- das Agrarabkommen
- Luftverkehr
- Landverkehr
Hinzu kämen allfällige neue Marktzugangsabkommen, zum Beispiel ein Strommarktabkommen.
In diesen Bereichen soll ein Rahmenabkommen die Rechtsentwicklung, die Überwachung der Rechtsanwendung, die Auslegung und die Streitbeilegung regeln. Obwohl die Delegationen seit mehreren Jahren verhandeln, konnte im letzten Punkt bisher keine Einigung erzielt werden.