Im Kanton Bern wird am 10. Februar über das Polizeigesetz abgestimmt. Es sieht verbesserte Mittel zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität wie illegalem Menschenhandel oder Internetkriminalität vor. Zudem können Menschen im Bereich von Stalking oder häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Diese Neuerungen sind unbestritten.
Wer zahlt am Schluss die Kosten?
Zum Referendum geführt haben vor allem zwei Artikel: Der eine betrifft Demonstrationen. Neu erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, die Verantwortlichen finanziell zu belangen, wenn es bei einer Demonstration zu Sachbeschädigungen und Gewalttätigkeiten kommt. Dies ist auch bei einer bewilligten Demonstration zulässig, wenn die Auflagen «vorsätzlich oder grobfahrlässig» missachtet wurden.
Zur Kasse gebeten werden können die verantwortlichen Personen, aber auch die Veranstalter. Letztere müssen mit Kostenfolgen von bis zu 30'000 Franken rechnen. Privatpersonen mit maximal 10'000 Franken.
Die Gegner der Vorlage – links-grüne Parteien, aber auch Grundrechtsorganisationen – befürchten, dass dann keine Kundgebungen mehr organisiert würden, was die Grundrechte verletze, oder dass es mehr unbewilligte Demos gebe.
Der Camping-Artikel gegen Fahrende
Die zweite umstrittene Bestimmung ist jene über das Campieren. Die Polizei erhält mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit, bei unerlaubtem Campieren auf privatem und öffentlichem Boden die Leute wegzuweisen. Diese Regelung ist die Antwort der Politik auf die ausländischen Fahrenden, welche im Sommer 2017 ein Feld besetzten.
Aus diesem Grund wehren sich auch die Radgenossenschaft der Landstrasse sowie «Schäft qwant», eine Organisation von Fahrenden, gegen das neue Polizeigesetz. Ihre Lebensform sei durch die Verfassung geschützt und eine Wegweisung sei diskriminierend, so die Fahrenden.
Die Kantonsregierung wehrte sich vergebens dagegen, dass das Parlament den Camping-Artikel nachträglich ins Gesetz schreiben liess. Sie sorgte jedoch dafür, dass das Gesetz derart abgeschwächt wurde, dass es im Polizeialltag wohl kaum eine Rolle spielen wird.
Experten gehen davon aus, dass wohl das Bundesgericht abschliessend über den bernischen Camping-Artikel befinden muss. Denn eine vergleichbare Regelung lässt sich in keinem anderen Polizeigesetz der Schweiz finden.