- Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber den Lohn eines Angestellten weiter bezahlen muss, auch wenn dieser betrunken einen Unfall verursacht hat und darum nicht arbeiten konnte.
- Als Begründung schreibt das Gericht: Der Mann sei ausgefallen, weil bei ihm nach dem Unfall eine Alkoholabhängigkeit festgestellt wurde – und er daraufhin eine stationäre Therapie absolvierte.
- Er sei wegen seiner Krankheit ausgefallen – und dies unverschuldet. Denn ohne die fortgeschrittene Alkoholsucht wäre es nicht zum Verkehrsunfall und der anschliessenden stationären Behandlung gekommen.
Ein Servicetechniker hatte 2022 betrunken einen Verkehrsunfall verursacht. Daraufhin wurde ihm der Führerausweis entzogen und er wurde verurteilt. Nach dem Unfall musste er wegen seiner Alkoholabhängigkeit eine stationäre Behandlung absolvieren und konnte so nicht arbeiten. Sein Arbeitgeber wollte ihm für diese Zeit keinen Lohn zahlen.
Das Kantonsgericht des Kantons Luzern bestätigte 2024 den Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Therapie, da diese krankheitsbedingt war. Nun hat das Bundesgericht diesen Entscheid ebenfalls bestätigt, wie es in einer Medienmitteilung schreibt. Die Beschwerde des Arbeitgebers wurde abgewiesen.