- Ein Entscheid des Thurgauer Verwaltungsgerichts betrifft das geplante Reka-Dorf in Kreuzlingen.
- Das Baugesuch kann voraussichtlich bald eingereicht werden.
- Die Reka-Genossenschaft plant für rund 30 Millionen Franken ein Dorf mit 70 Wohneinheiten.
Die Bagger fahren noch nicht sofort auf, aber das geplante Reka-Dorf hat eine wichtige Hürde genommen. Das Thurgauer Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde abgewiesen, die den Gestaltungsplan betrifft. Zu diesem gehört unter anderem das Reka-Dorf. Dies meldet die Stadt Kreuzlingen, die den Gestaltungsplan ausgearbeitet hat.
Zeitlich bleibt noch vieles unklar; das geplante Reka-Dorf wird noch weitere Hürden nehmen müssen. Zum Beispiel ist noch nicht klar, wann der Gestaltungsplan in Kraft tritt. Erst dann kann die Reka-Genossenschaft ein Baugesuch einreichen.
Auch Reka-Geschäftsführer Roland Ludwig kann noch nicht sagen, wann dies sein wird. Nur so viel: «Wir sind bereit, jetzt vorwärtszumachen und wollen zeitgerecht ein Baugesuch einreichen.»
Seit zehn Jahren in Planung
Seit 2014 versucht die Reka-Genossenschaft, am Bodensee ein Feriendorf zu realisieren. Damals hiess es noch optimistisch, ein solches Dorf solle in zwei bis drei Jahren gebaut werden. So schnell ging es dann nicht. Trotz der Unterstützung durch die Stadt Kreuzlingen und Thurgau Tourismus.
Zum geplanten Dorf in Kreuzlingen sagt Reka-Geschäftsführer Roland Ludwig: «Es wäre unser erstes Feriendorf direkt an einem See und zugleich auch in einer Stadt. Also ein neues Angebot für Familien in der Schweiz.» Geplant sind drei Gebäude mit 70 Wohneinheiten, Schwimmbad und Kinderspielräume für rund 30 Millionen Franken.
Die Reka-Genossenschaft und die Stadt Kreuzlingen haben auf die kommende Woche eine Medienkonferenz angekündigt, an der weitere Informationen bekannt gegeben werden sollen.