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Beschwerde abgewiesen UBI schützt Deville-Beitrag zu KVI: Satire darf einseitig sein

Dominic Deville habe mit seiner KVI-Satire keine politische Propaganda betrieben, begründet die Beschwerdeinstanz UBI.

Eine Woche vor der Abstimmung im letzten November widmete sich die Satiresendung «Deville» der Konzernverantwortungsinitiative KVI. Und zwar ausführlich, wie der Satiriker Dominic Deville gleich zu Beginn der Sendung klarmachte: «Konzern, Kirche, Kindermehl.»

Dabei nahm die Sendung insbesondere die Gegner der Initiative aufs Korn, womit das Satireformat eine Beschwerde auslöste: Dominic Deville habe einseitig und tendenziös über die Initiative berichtet und versucht, das Publikum so kurz vor der Abstimmung zu beeinflussen, so die Kritik.

UBI: Einseitig, aber keine Gebote verletzt

Heute nun befasste sich die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI mit der Beschwerde – und wies sie einstimmig ab. Gemäss dem Entscheid der UBI hat die Satiresendung weder das Sorgfältigkeitsgebot noch das Vielfaltsgebot verletzt.

Tatsächlich sei die Sendung einseitig gewesen, sagt UBI-Präsidentin Mascha Santschi, doch Satire dürfe dies: «Der satirische Unterhaltungscharakter von Deville war für die Zuschauenden jederzeit klar erkennbar. Die Sendung gab keine Abstimmungsempfehlung ab und nahm auch Pro-Kovianer auf die Schippe.» Die Sendung habe also auf beide Seiten ausgeteilt.

Der satirische Unterhaltungscharakter war für die Zuschauenden jederzeit klar erkennbar.
Autor: Mascha Santschi UBI-Präsidentin

SRF: Starkes Statement für die Satire

Bei Fernsehen SRF reagiert man erfreut auf den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz, wie Tom Schmidlin, Leiter Comedy und Satire, sagt: «Es ist ein starkes Statement für die Satire und eine Bestätigung unseres Schaffens. Eine freie und unabhängige Satire ist Teil einer lebendigen Demokratie und Teil des Service public von SRF.»

Die UBI stützt diese Sichtweise, dass Satire auch vor Abstimmungen oder Wahlen möglich sein soll, ja sogar gewünscht sei. Auf ihre Art trage auch sie zur Meinungsbildung des Publikums bei.

Kein Freipass – Propaganda als klare Grenze

Dabei hat der Entscheid der Beschwerdeinstanz eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus, weil die UBI festhält, dass Satireformate eine grössere Freiheit genössen als Informationsprogramme.

Doch einen totalen Freipass erhalte die Satire dadurch nicht, sagt UBI-Präsidentin Santschi: «Satire darf also sehr vieles. Auch vor einer Abstimmung und trotz des Vielfaltsgebots. Die UBI zieht die Grenze dort, wo unter dem Deckmantel von Satire politische Propaganda betrieben wird. Das war hier nicht der Fall. Deville gefährdete die freie Meinungsbildung vor der KVI-Abstimmung also nicht.»

Die Beschwerdeführer können diesen Entscheid der UBI beim Bundesgericht anfechten.

Echo der Zeit, 10.05.2021, 18:00 Uhr

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