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Beschwerde beim Bundesgericht Schwyzer SP zieht wegen «Steuerprivilegien» vor Bundesgericht

Im Kanton Schwyz sollen Kapitalbezüge aus der Pensionskasse künftig höchstens mit 1.5 Prozent besteuert werden. Dies begünstige sehr vermögende Leute, bemängelt die SP – und will einen Entscheid des Bundesgerichts dazu.

Das Bundesgericht muss sich mit dem Steuerwettbewerb unter den Kantonen befassen. Die SP Schwyz wehrt sich mit einer Beschwerde gegen die Revision des kantonalen Steuergesetzes. Laut der vom Kantonsrat beschlossenen Neuregelung sollen vermögende Personen künftig höchstens 1.5 Prozent Steuern auf Kapitalbezüge aus der Pensionskasse zahlen.

Laut SP werden damit jene Leute bevorzugt, die während ihres Erwerbslebens – steuerbefreit – hohe Geldbeträge in die Pensionskasse einbezahlt haben, und sich das angesparte Kapital dann als Rentnerin oder Rentner zu einem tiefen Steuersatz auszahlen lassen.

Wir gehen davon aus, dass das Bundesgericht feststellen wird, dass die Bestimmung nicht zulässig ist.
Autor: Elias Studer Kantonsrat der SP Schwyz

«Eine Person, die sich beispielsweise 15 Millionen Franken aus der Pensionskasse auszahlen lässt, wird tiefer besteuert als jemand, der auf 40'000 Franken Einkommenssteuern bezahlt», sagt Elias Studer, der für die SP im Schwyzer Kantonsparlament politisiert. «Hier werden nämlich um die 2.5 Prozent Einkommenssteuer fällig.»

«Verletzt die Verfassung»

Gemäss Verfassung müssten die Kantone bei der Besteuerung wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Gleichmässigkeit der Besteuerung beachten. Dieses Prinzip werde bei der Neureglung im Kanton Schwyz verletzt, so die SP.

Ob dem wirklich so ist, darüber muss jetzt das Bundesgericht urteilen. Elias Studer rechnet sich gute Chancen aus für ihre Beschwerde: «Wir gehen davon aus, dass das Bundesgericht feststellen wird, dass die Bestimmung tatsächlich nicht zulässig ist», sagt der SP-Politiker.

Auswirkungen auch für andere Kantone

«Nicht nur Schwyz, auch andere Kantone haben Steuerprivilegien, die sachlich nicht begründet werden können», sagt Elias Studer. Er geht davon aus, dass der Entscheid des Bundesgerichts letztlich auch andere Kantone betreffen würde. «Auch diese müssten ihre Steuerbestimmungen mittelfristig ändern.»

Regionaljournal Zentralschweiz, 25.8.2025, 12:03 Uhr ; 

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