Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Beschwerde des erstinstanzlich verurteilten Financier Dieter Behring abgewiesen.
Behring hatte im Juni 2016 Strafanzeige gegen Bundesanwalt Michael Lauber, seinen Stellvertreter Ruedi Montanari und den fallführenden Staatsanwalt Tobias Kauer eingereicht.
Der ausserordentlich eingesetzte Staatsanwalt Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, sah aber keine Anhaltspunkte für deliktisches Verhalten. Die Sache wurde nicht an die Hand genommen.
Dagegen wiederum hatte Behring die Beschwerde eingereicht, die nun abgewiesen wurde.
Behring machte in seiner Strafanzeige von 2016 geltend, Lauber habe in seiner Zeugenaussage eine Falschaussage gemacht. Zudem hätten der Bundesanwalt und die beiden weiteren Staatsanwälte mit der Fokussierung des Strafverfahrens auf Behring, strafrechtlich relevante Taten begangen.
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