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Besitzer von Zweistoffanlagen Bundesrat empfiehlt Umschaltung auf Öl

  • Zweistoffanlagen – also Anlagen, die mit Gas und Öl betrieben werden können – sollen ab 1. Oktober auf Heizöl umgestellt werden.
  • Das empfiehlt der Bundesrat, wie das Wirtschaftsdepartement (WBF) mitteilt. Das soll helfen, «nennenswerte Gasmengen» einzusparen.
  • Heizöltanks sollen jetzt gefüllt werden, empfiehlt der Bund weiter.

Wirtschaftsminister Guy Parmelin und Energieministerin Simonetta Sommaruga haben von der Umstellungsempfehlung des Wirtschaftsdepartements und des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Kenntnis genommen und den Eigentümern von Zweistoffanlagen ihre Empfehlung in einem Brief mitgeteilt.

In dem Schreiben rufen sie zu Vorkehrungen auf für den Fall, dass der Bundesrat die Umstellung von Gas auf Öl anordnen müsste. Das Ziel sei, dass Bevölkerung und Wirtschaft mit genug Energie versorgt würden.

Brief des Bundesrats

Werden bestehende Zweistoffanlagen mit Öl statt mit Gas betrieben, könne dies massgeblich zum Ziel beitragen, im kommenden Winter freiwillig 15 Prozent Gas einzusparen, hiess es.

Dieses Einsparungsziel strebt die Schweiz – analog zur EU – zwischen Oktober 2022 und März 2023 an, da die mit dem Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiekrise und der russische Gaslieferstopp zu Versorgungsgenpässen führen können.

Pflichtlager werden freigegeben 

Bei der Umschaltung wird mehr Heizöl als üblich benötigt. Damit die Versorgung mit Mineralölprodukten sichergestellt ist, werden die Pflichtlager für Autobenzin, Diesel- und Heizöl sowie Flugtreibstoff ab dem 3. Oktober freigegeben, wie der Bundesrat weiter mitteilt.

Um die Auslieferungskapazitäten für den Winter zu gewährleisten, empfiehlt er auch der Bevölkerung, die Heizöltanks jetzt zu füllen.

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Die Pflichtlager für Autobenzin, Dieselöl und Heizöl decken nach Angaben des Bundes rund viereinhalb Monate eines Normalverbrauchs ab. Beim Flugpetrol (Kerosin) reichen die Reserven für rund drei Monate.

Sie sollen den Markt stützen, für den Fall, dass dieser die Nachfrage aus logistischen Gründen nicht mehr decken kann. Die Verordnung für die Freigabe der Pflichtlager bleibe so lang in Kraft, wie es die Situation unbedingt erfordert, heisst es. Die Pflichtlager für Mineralölprodukte wurden zuletzt in den Jahren 2005, 2010 und 2019 freigegeben.

CO₂-Grenzwerte vorsorglich erhöht

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Mit Öl betriebene Zweistoffanlagen können die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht immer einhalten, vor allem nicht bei den Stickoxiden. Der Bundesrat hat deshalb vor einer Woche die Luftreinhalteverordnung und die CO₂-Verordnung angepasst. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 gelten für auf Öl umgestellte Zweistoffanlagen weniger strenge Grenzwerte für Stickoxid und Kohlenmonoxid.

SRF 4 News, 23.09.2022, 15:00 Uhr ; 

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