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Bestechung Alle drei Beschuldigten im Astra-Korruptionsprozess verurteilt

  • Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat alle drei Angeklagten im Astra-Korruptionsprozess schuldig gesprochen.
  • Geahndet wurden Bestechung, mehrfache Urkundenfälschung, Erschleichung falscher Beurkundungen und gewerbsmässiger Abgabebetrug.
  • Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen (Astra) ist zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt worden, weil er sich bestechen liess. Die Strafe wurde bedingt ausgesetzt auf zwei Jahre.

Zwei Garagisten, die ihn bestochen hatten, erhielten ihrerseits Freiheitsstrafen von 24 und 22 Monaten, ebenfalls ausgesetzt mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Die Bundesanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Astra-Mitarbeiter ab Oktober 2014 bis zu seiner Festnahme im September 2017 insgesamt 28 Mal einen Bargeldbetrag von 2000 Franken von den zwei Autoimporteuren aus dem Mittelland erhalten hatte. Er bekam zudem ein Auto im Wert von 15'300 Franken.

Manipulierte Abgaswerte

Der ehemalige Bundesbeamte hatte während der Zeitspanne von fast drei Jahren Einträge von Abgaswerten manipuliert, damit die beiden Garagisten – Vater und Sohn – CO₂-Sanktionen umgehen konnten. Für die Zahlungen in Höhe von 56'000 Franken sowie den Erhalt des Fahrzeugs manipulierte der Astra-Mitarbeiter die Daten von total 2234 importierten Personenwagen.

Der ehemalige Astra-Mitarbeiter räumte in der Befragung vor Gericht vollumfänglich seine Schuld ein, zeigte sich geständig und bestätigte, die 2000 Franken pro Monat bar kassiert und das Auto erhalten zu haben.

Schaden zu Lasten des Uvek

Zudem haften die drei Verurteilten solidarisch für einen Schaden zu Lasten des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) beziehungsweise des Astra von gut neun Millionen Franken plus Zins.

Das entspricht etwa der Summe, welche die Importeure aufgrund dieser Manipulationen an CO₂-Sanktionen einsparen konnten.

SRF 4 News, 11.9.2025, 16 Uhr ; 

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