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Besteuerung von Elektroautos Bund will ab 2024 Autosteuern auch von E-Autos einziehen

  • Der Bundesrat will E-Autos – gleich wie Verbrenner-Autos – künftig besteuern. Deshalb gibt er eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung.
  • Vorgelegt wird der Vorschlag den Parteien, den Kantonen, den Gemeinden, den Wirtschaftsdachverbänden, den Autodachverbänden, den E-Mobilitätsverbänden und den Organisationen des Konsumentenschutzes.
  • Die Besteuerung von E-Autos soll am 1. Januar 2024 in Kraft sein. E-Autos sollen künftig wie andere Autos mit 4 Prozent besteuert werden.

Seit 1997 – seit der Einführung der Autosteuer – war die Einfuhr von Elektroautos in die Schweiz steuerbefreit. Damit wollte die Regierung marktwirtschaftliche Bedingungen für Elektromobilität schaffen.

So ist es heute geregelt:

Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl steuerbefreiten Elektroautos von etwa 8000 auf über 45'000 fast versechsfacht. Ihr Anteil an den gesamten Autoimporten betrug im Jahr 2022 knapp 20 Prozent. Diese Steigerung führt zu einem spürbaren Rückgang bei den Einnahmen aus der Autosteuer. Für das Jahr 2022 beläuft sich der Steuerausfall auf rund 78 Millionen Franken, im laufenden Jahr wird ein Ausfall von rund 100 bis 150 Millionen Franken erwartet. Bei einer Weiterführung der Steuerbefreiung werden die kumulierten Steuerausfälle für die Jahre 2024 bis 2030 auf zwei bis drei Milliarden Franken geschätzt.

Defizit des Staatshaushalts verringern

Im Januar 2023 hat der Bundesrat nun beschlossen, die Besteuerung von Elektroautos einzuführen. Sie ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt. Um den Voranschlag 2024 auszugleichen und die Defizite in den Finanzplanjahren zu verringern, hat der Bundesrat verschiedene Eckwerte und Massnahmen festgelegt.

Der Steuerertrag ist gemäss Bundesverfassung zweckgebunden und wird dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zugewiesen.

Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektroautos und anderen Fahrzeugen mit alternativem Antrieb sinken neben den Einnahmen aus der Automobilsteuer auch jene der Mineralölsteuer, sprich die Steuer auf dem Benzin. Der Bundesrat will diese Abgabe bis spätestens 2030 in Kraft setzen.

SRF 4 News, 05.04.2023, 12:00 Uhr ; 

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