- Ein Walliser Weinproduzent ist vom Walliser Kantonsgericht zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.
- Er wurde des Betrugs mit dem Label AOC Valais für schuldig befunden.
- Die Strafe wurde im Vergleich zur ersten Instanz verschärft.
Der Winzer und Weinhändler wurde am Dienstag vom Walliser Kantonsgericht wegen Betrugs, schwerer ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Anstiftung zur Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Dafür soll er für 45 Monate ins Gefängnis.
Zudem muss er dem Kanton Wallis eine Ausgleichsforderung von 2.63 Millionen Franken bezahlen. Dies, weil er unter anderem spanischen und Schaffhauser Wein unter dem Label AOC Valais vermarktet hat. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine höhere Ausgleichsforderung von 11.8 Millionen Franken plädiert, die alle erzielten Gewinne berücksichtigt.
6000 Liter spanischer Wein als «Petite Arvine» verkauft
Zwischen 2009 und 2016 erwarb der Weinproduzent laut Anklageschrift über 730'000 Liter spanischen Wein und 130'000 Liter Schaffhauser Wein von zwei Deutschschweizer Firmen.
Diese Käufe verschleierte er, indem er in seiner Buchhaltung gefälschte Rechnungen für Leistungen im Weinkeller, für die Abfüllung oder für Beratungsdienste aufführte. Diese Hunderttausende Liter wurden mit Walliser Wein vermischt, um sie unter dem Label AOC Valais zu verkaufen.
Laut dem Kantonsgericht wurden unter anderem 6000 Liter spanischer Wein als «Petite Arvine» und 5000 Liter als «Païen» verkauft. Ein weiterer Teil des aus Spanien stammenden Weins wurde unter der Bezeichnung «Dôle» vermarktet.
Es handelt sich um eine starke Botschaft für den Walliser Weinbau.
Für Gerichtspräsidentin Camille Rey-Mermet war die Anklageschrift klar und die Haltung des Angeklagten «schockierend». Dies, weil der Mann zum Zeitpunkt der Vergehen Mitglied des Vorstands des Dachverbandes für die Weinbranche war.
Der Kanton Wallis sei mit dem klaren und harten Urteil sehr zufrieden, sagte der Staatsanwalt Gilles Monnier, und fügte hinzu: «Die Schwere der Vergehen wurde durch die ausgesprochene Strafe anerkannt. Es handelt sich um eine starke Botschaft für den Walliser Weinbau. Dieses Urteil muss als Beispiel gelten.»
Vom Bezirksgericht Sitten war der Weinproduzent 2024 zu 42 Monaten Gefängnis ohne Bewährung – also zu 3.5 Jahren Gefängnis – verurteilt worden. Das Kantonsgericht legte drei Monate obendrauf. Es handelt sich um die höchste Strafe, die in einem Fall im Zusammenhang mit dem Weinbau im Wallis je ausgesprochen wurde.
Berufung ans Bundesgericht möglich
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis beantragt, die Verteidigung hatte einen teilweisen Freispruch verlangt.
Der Weinproduzent verliess das Gericht, ohne eine Erklärung abzugeben. Sein Anwalt sagte, sein Mandant werde sich einige Tage Bedenkzeit nehmen, um zu entscheiden, ob er beim Bundesgericht Berufung einlegen werde. Er hat dafür 30 Tage Zeit.