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Über die Gerichtsverhandlung des Ex-Pfarrers von Küssnacht
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 27.06.2022. Bild: Keystone
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Betrug und Urkundenfälschung Bettelbriefe: Ex-Pfarrer von Küssnacht muss ins Gefängnis

  • Der ehemalige Pfarrer von Küssnacht am Rigi SZ wurde wegen gewerbsmässigen Betruges, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Veruntreuung verurteilt. 
  • Das Kriminalgericht Luzern sprach eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren aus. Davon muss der Verurteilte sechs Monate im Gefängnis absitzen.
  • Der Ex-Pfarrer akzeptierte die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Fall sorgte schweizweit für Aufsehen: Von 2009 bis 2018 erschlich sich der frühere Küssnachter Pfarrer mit unwahren Angaben von rund 70 Personen ein Darlehen von total 3.3 Millionen Franken. Der heute 52-jährige Geistliche wandte sich mit Bettelbriefen an Personen aus dem Umfeld der katholischen Kirche Küssnacht im Kanton Schwyz. In diesen Schreiben führte er aus, dass er spielsüchtig gewesen sei, das Problem jetzt im Griff habe, aber noch Schulden bezahlen müsse.

Dies entsprach allerdings nicht der Wahrheit. Tatsächlich verwendete der Pfarrer die Darlehen grösstenteils, um seine Besuche im Casino von Konstanz finanzieren zu können, wo er Roulette und Blackjack spielte. Zudem hatte er unrechtmässig Geld von Konten der Pfarrei für private Zwecke verwendet.

2018 trat der überschuldete Kirchenmann nach 20 Jahren von seinem Amt zurück. 2019 meldete der in der Gemeinde beliebte Pfarrer Privatkonkurs an. Der Betrugsfall kam im Kanton Luzern vor Gericht, weil der erste Geschädigte, der sich meldete, aus dem Kanton Luzern stammte.

Gerichtspräsident spricht von mildem Urteil

Eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren kassierte der Ex-Pfarrer also am Montag vor Gericht. Das Gericht ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der leitende Luzerner Staatsanwalt, Adrian Berlinger, erlebte bei den Vernehmungen einen höflichen, kooperativen und reuigen Menschen, wie er zu SRF News sagt. «Er hat ein sehr umfassendes Geständnis niedergelegt und hat aktiv mitgeholfen. Ohne seine Mithilfe hätten wir zahlreiche Geschädigte nicht finden können.»

Für alle Beteiligten sei es ein stimmiges Urteil. Auch die Privatkläger seien damit einverstanden gewesen, sagt Adrian Berlinger weiter. Deshalb sei der Fall in einem abgekürzten Verfahren behandelt worden.

Er hat ein sehr umfassendes Geständnis niedergelegt und hat aktiv mitgeholfen.
Autor: Adrian Berlinger Leitender Staatsanwalt

Allerdings: Bei der Urteilseröffnung machte der Gerichtspräsident deutlich, dass «nur drei Jahre bei einem Fall von schwerer Kriminalität sehr mild sei». Gleiches gelte für den unbedingt ausgesprochenen Teil der Strafe von sechs Monaten.

Dass das Gericht den Strafvorschlag der Staatsanwaltschaft akzeptierte, begründete es damit, dass der Pfarrer erwiesenermassen spielsüchtig gewesen sei. Positiv wertete es auch dessen umfassendes Geständnis und den Therapiewillen. Vor Gericht sagte der Geistliche, es sei unverzeihlich, dass er vielen Menschen ins Gesicht gelogen habe. Der ehemalige Pfarrer lebt heute in einem Kloster.

Regionaljournal Zentralschweiz, 27.6.2022, 12:03 Uhr;

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