Darum gehts: Die Sozialen Dienste der Stadt Luzern bieten fünf Notwohnungen an. Zwei davon möbliert. Sie sollen Menschen vor Obdachlosigkeit bewahren. Eine Leserreporterin berichtet im «Blick», dass zumindest eine der Wohnungen in desolatem Zustand ist. Das weiss sie aus eigener Erfahrung: Die Frau und ihr zwölfjähriger Sohn brauchten vorübergehend eine neue Bleibe, weil die alte Wohnung von Schimmel befallen war.
So schmuddlig ist die Wohnung: Die Leserreporterin berichtet unter anderem von verschmierten Wänden, Dreck und Ungeziefer. Die Waschmaschine habe nicht funktioniert. Matratzen und Bettdecken seien voller Urin gewesen. «Der Sozialdienst hat mir gar geraten, unsere eigenen Bettdecken und Kissen mitzunehmen», sagt die Frau gegenüber dem «Blick». Das Bett sei beim Hinlegen auseinandergefallen. «Ich habe dann am folgenden Tag eine Bohrmaschine organisiert und das Bett geflickt.» Bilder dokumentieren weitere Mängel der 4-Zimmer-Wohnung an der Baselstrasse.
Das sagt die Stadt Luzern zum Fall: Die Behörden bestätigen, der Betroffenen die entsprechende Notwohnung angeboten zu haben. Aufgrund der akuten Notsituation sei die Übergabe sehr schnell vonstattengegangen. «Die Frau wurde über den Zustand informiert, hat die Wohnung besichtigt und das Angebot angenommen», sagt Josef Lingg, stellvertretender Leiter der Sozialen Dienste.
So beurteilen die Behörden die Mängel: Angesprochen auf die Fotos, die «Blick» publik gemacht hat, sagt Josef Lingg: «Die Bilder gefallen mir nicht. Es ist für uns ein Aufruf, hier genau hinzuschauen.» Dies sei jedoch ein Einzelfall. Ist die besagte Notwohnung zumutbar? «Was zumutbar ist, ist eine sehr individuelle Einschätzung», sagt Lingg. «Man darf nicht vergessen: Notwohnungen sind für vulnerable Einzelpersonen, aber auch für Familien gedacht. Für Personen, die akut von Obdachlosigkeit bedroht sind.» Die eingangs erwähnte Mutter und ihr Sohn leben inzwischen nicht mehr in der Wohnung.
Diese Ansprüche hat die Stadt Luzern an Notwohnungen: Die Unterkünfte sind laut Josef Lingg einfach und zweckmässig eingerichtet. Sie dürfen «keine gesundheitsschädigende Wirkung» haben und müssen funktionstüchtig sein. «Dass ein Bett zusammenfällt, ist auch für die Stadt ein No-Go.» Ferner müssen Notwohnungen «preiswert» sein. Für die besagte 4-Zimmer-Wohnung zahlt die Stadt monatlich 1500 Franken. Lassen es die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen zu, verrechnet die Stadt rund 50 Franken pro Nacht.
Dazu dienen Notwohnungen: Es sind Unterkünfte zur kurzzeitigen Überbrückung. Pro Jahr unterstützt die Stadt Luzern auf diesem Weg drei bis acht Einzelpersonen oder Familien. Notwohnungen werden den Betroffenen in der Regel drei Monate überlassen. Falls aber eine Anschlusslösung fehlt, ist laut Josef Lingg auch ein längerer Aufenthalt möglich. Meist seien zwei bis drei der Wohnungen besetzt, sodass es für Notfälle immer Platz gibt.
So geht es nun weiter: Die Stadt Luzern will die Kritik ernst nehmen. Die besagte Wohnung wird vorderhand nicht mehr zur Verfügung gestellt. «Wir wollen die systematische Überprüfung verstärken und auch bei den Übergaben besser hinschauen. Damit das so nicht mehr passieren kann.» Josef Lingg, stellvertretender Leiter der Sozialen Dienste, betont aber auch: «Mit diesen Notwohnungen konnten wir schon sehr vielen Menschen helfen.»