Seit der Aufhebung des generellen Bettelverbots im Sommer 2020 tauchten in Basel mehrere Dutzend Bettlerinnen und Bettler auf, viele aus Rumänien. Vereinzelt sind auch Kinder und Jugendliche darunter. Viele Baslerinnen und Basler fühlen sich belästigt durch das teilweise aufdringliche Betteln.
Mit dieser breiten Palette an Verboten hoffen wir jetzt Herr über die Lage zu werden.
Jetzt will die Basler Regierung ein weitgehendes Bettelverbot einführen. Damit soll auch der Betteltourismus eingeschränkt werden. Über diesen Vorschlag entscheidet das Parlament.
Diese Verbote will die Regierung einführen:
- Nicht mehr erlaubt sein soll das Betteln im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten, wenn dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört werden.
- Verboten werden soll das Betteln auch in der Umgebung von Geld- und Billettautomaten sowie bei den Eingängen von Bahnhöfen, Geschäften, Banken oder Kultureinrichtungen.
- Das organisierte oder bandenmässige Betteln soll weiterhin verboten bleiben.
Verstösse gegen das teilweise Bettelverbot sollen mit Ordnungsbussen geahndet werden können. «Das Pflaster wird härter», sagt dazu die Basler Justiz- und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) und ergänzt: «Mit den aktuellen gesetzlichen Mitteln haben wir das Problem nicht in den Griff bekommen. Mit dieser breiten Palette an Verboten hoffen wir jetzt Herr über die Lage zu werden.»
Mit dieser restriktiven Vorlage kommt die Basler Sicherheitsdirektorin einer Forderung der SVP nach. Die Partei hatte die Wiedereinführung eines Bettelverbots verlangt und zeigt sich zufrieden mit der Vorlage.
Auch die SP stimmt der Vorlage grundsätzlich zu, sagt SP-Grossrätin Lisa Mathys, betont aber: «Neben diesen Restriktionen braucht es auch sozialpolitische Unterstützung.» Entsprechend plant die Basler Regierung Begleitmassnahmen für die Bettelnden.
Dazu gehört unter anderem eine Entwicklungszusammenarbeit mit den Herkunftsländern der Bettlerinnen und Bettlern und Nothilfe, die auch Kurzaufenthalter und Durchreisende beantragen könnten.
Generelles Bettelverbot ist nicht erlaubt
Die Wiedereinführung eines generellen Bettelverbots ist nicht möglich. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte im Januar das Bettelverbot des Kantons Genf als Verstoss gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens bezeichnet.
Stattdessen will die Regierung nun das Betteln in der Stadt in einem «ausgewogenen, aber dennoch strengen Mass» regulieren und einschränken, sagt Eymann. Die neuen Verbotsbestimmungen seien zur juristischen Absicherung einem Staatsrechtsspeziallisten der Universität Basel unterbreitet worden.