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Pistolen für Hilfspolizisten
Aus 10 vor 10 vom 06.09.2016.
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Schweiz Bewaffnete Hilfspolizisten – eine umstrittene Idee

Derzeit ist in mehreren Kantonen mehr Polizeipräsenz gefragt. Bei den Polizeikorps führt das zu einer Überlastung. Verstärkt wird deshalb auf sogenannte Sicherheitsassistenten zurückgegriffen. Doch eignen sich die auch für bewaffnete Einsätze? Zwei Experten und ihre Meinungen.

Gegenwärtig setzen viele Kantone auf mehr Polizeipräsenz. Damit sich ordentliche Polizisten weiterhin um ihr Kerngeschäft kümmern können, wird deshalb in mehreren Kantonen auf Hilfspolizisten zurückgegriffen. Deren Ausbildung ist im Vergleich zu ordentlichen Polizisten nicht nur kürzer – sie kostet auch weniger.

Aufgrund finanzieller Engpässe stellt sich in manchen Kantonen die Frage, inwieweit Sicherheitsassistenten auch für bewaffnete Einsätze infrage kommen. SRF News fragte bei zwei Experten nach.

SRF News: Warum sind Sie für beziehungsweise gegen eine Bewaffnung von Polizeiassistenten?

Markus Mohler

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Mohler ist ehemaliger Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt (1979-2001). Zuvor war er Staatsanwalt.

Markus Mohler: Die Polizeiführung hat auch Polizeiassistenten gegenüber eine Fürsorgepflicht, sofern diese gefährlichen körperlichen Angriffen ausgesetzt sein können. Es ist deshalb nicht falsch, wenn man sie für die Notwehr und Notwehrhilfe mit den dafür notwendigen Mitteln ausrüstet. Selbstverständlich gehören nicht letale Verteidigungsgeräte wie ein Pfefferspray zur Ausrüstung, um auch in Fällen von Notwehr und Notwehrhilfe eine Schusswaffe nur im äussersten Notfall gebrauchen zu müssen.

In der Ausbildung müssen die rechtlichen Voraussetzungen für Notwehr und Notwehrhilfe eingehend instruiert werden. Ich schliesse dabei die Befugnis von Polizeiassistenten und -assistentinnen zum Schusswaffengebrauch zur zwangsweisen Rechtsdurchsetzung aus. Diese Befugnis ist, ohnehin ultima ratio unter sehr restriktiven Voraussetzungen, ausschliesslich den vollständig ausgebildeten Polizeiangehörigen mit Eidg. Fähigkeitsausweis vorbehalten. Sie setzt eine noch viel weitergehende Ausbildung voraus.

Wir haben ein strenges Waffenrecht, aber es gibt im Strafrecht auch den Notwehrartikel. Das Waffengesetz schliesst in Kombination mit dem Notwehrrecht nicht aus, dass auch private Personen für den Fall der Notwehr eine Waffe tragen dürfen. Weshalb also bei Polizeiassistenten strenger sein als bei zivilen Personen?

Max Hofmann

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Hofmann ist Generalsekretär des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB).

Max Hofmann: Die Bewaffnung der Hilfspolizisten führt in einen Bereich, in dem sich nur vollständig ausgebildete Polizisten bewegen sollten. Aufgaben und Kompetenzen beginnen sich zu überschneiden. Das ist insbesondere verantwortungslos, weil die Bevölkerung während eines Einsatzes den Polizisten nicht von einem Hilfspolizisten unterscheiden kann.

Soll die Polizei entlastet werden, muss klar zwischen Einsätzen mit und Einsätzen ohne Waffen unterschieden werden. Bewaffnete Einsätze sollten nur mit einer vollständigen und nicht mit einer verkürzten Ausbildung möglich sein.

Ist die Bewaffnung von Polizeiassistenten notwendig, um die angestrebte Entlastung der Kantonspolizisten zu erzielen?

Markus Mohler: Bislang war eine Aufgabenzuweisung an die Polizeiassistentinnen zur Entlastung der ordentlichen Polizeiangehörigen ohne Bewaffnung möglich. In mehreren Kantonen ist man nun zum Schluss gekommen, dass man die Polizeiassistenten auch für zusätzliche Aufgaben einsetzen möchte, die eine Bewaffnung erfordern. Hier stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Aufgaben einer Bewaffnung unter Ausschluss der Befugnis des Schusswaffengebrauchs zur Rechtsdurchsetzung bedürfen?

Letztlich ist es eine Frage des politischen Willens
Autor: Markus Mohler Ehemaliger Polizeikommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt

Letztlich ist es eine Frage des politischen Willens: Ist man bereit, für die Ausbildung neuer ordentlicher Polizistinnen und Polizisten mehr Geld zur Verfügung zu stellen? Ist das nicht der Fall, wird der Druck grösser, Polizeiassistenten mit mehr Befugnissen auszustatten, was insgesamt aber die Gefahr einer Qualitätsminderung des Polizeidienstes in sich trüge. Das erscheint nicht nur, aber insbesondere unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten gefährlich.

Max Hofmann: Es gibt genügend Positionen, Aufgaben und Kompetenzen, die für eine unbewaffnete Polizeiassistenz geeignet sind. Entsprechend ist eine Entlastung der Polizei auch unbewaffnet möglich. Ich sehe die Polizeiassistenten in einem ähnlichen Tätigkeitsfeld, wie Einsatzkräfte von privaten Sicherheitsunternehmen.

Für Einsätze auf der Strasse muss die Waffe in den Händen entsprechend ausgebildeter Polizisten bleiben
Autor: Max Hofmann Generalsekretär Verband Schweizerischer Polizei-Beamter

Bei Einsätzen für die stationäre Sicherheit, also beispielsweise der Bewachung eines Regierungsgebäudes, kann eine Bewaffnung eines Polizeiassistenten diskutiert werden. Aber nur, weil in diesem Falle der Auftrag geographisch eng umschrieben ist. Für Einsätze auf der Strasse muss die Waffe jedoch ausschliesslich in den Händen entsprechend ausgebildeter Polizisten bleiben.

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