Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Türkei über ein Rückübernahmeabkommen haben Monate gedauert. Bereits im Dezember 2015 hatte Staatssekretär Mario Gattiker das Projekt angekündigt. Mit der Türkei soll ein weiteres zu den fast 40 Rückübernahmeabkommen der Schweiz hinzukommen, sagte er damals in der «Samstagsrundschau».
Das Ziel umschrieb Gattiker wie folgt: Ein Staatsbürger oder ein Drittstaatsangehöriger wie etwa ein Syrer, der in einen anderen Staat geht, soll bei illegalem Aufenthalt zurückgeführt werden können.
Diskussion über Visumspflicht für Türken in der EU als Auslöser
Ausgelöst hat die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Türkei letztlich die Europäische Union. Sie stellte in Aussicht, die Visumspflicht für türkische Staatsangehörige aufzuheben und damit die Einreise von Türkinnen und Türken in die EU massiv zu erleichtern. Als Mitglied des Schengen-Raums wäre auch die Schweiz verpflichtet, hier mitzuziehen und der Türkei die Visumsfreiheit für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen zu gewähren.
Im Gegenzug hat die Türkei aber einem Rückübernahmeabkommen mit der EU zugestimmt. Dieses ermöglicht, dass illegal Eingereiste einfacher aus der EU in die Türkei zurückgeführt werden können. Es ist seit Mitte des letzten Jahres in Kraft.
SEM bestätigt Abschluss der Gespräche
Die Einigung zwischen der EU und der Türkei hat die Schweiz unter Druck gesetzt, selbst ein solches Abkommen mit der Türkei anzustreben. Und dies ist nun gelungen, wie der Sprecher des Staatssekretariats für Migration (SEM), Martin Reichlin, gegenüber SRF News bestätigt.
Die Gespräche zwischen der Schweiz und der Türkei konnten Mitte Dezember abgeschlossen werden.
Wie im EU-Abkommen mit der Türkei gelten im Schweizer Abkommen die Vereinfachungen für Rückübernahmen auch für Drittstaatsangehörige, die nicht einen türkischen Pass haben. Also zum Beispiel für Flüchtlinge, die via die Türkei illegal in die Schweiz gereist sind.
Die Modalitäten
Allerdings unter gewissen Bedingungen, wie der SEM-Sprecher sagt: «Bei einer solchen Drittstaatsperson muss zum Zeitpunkt der Rückübernahme feststehen, dass sie ein gültiges Aufenthaltspapier oder ein Visum des jeweils anderen Staates hat. Oder alternativ muss feststehen, dass die betreffende Person irregulär, aber direkt in das Hoheitsgebiet des Landes, also in die Türkei oder die Schweiz, eingereist ist.»
Nun müssen die Regierungen der Türkei und der Schweiz das Abkommen noch genehmigen und unterzeichnen. Und da ist auf Schweizer Seite nach dem Putschversuch in der Türkei und den Tausenden von Verhaftungen und Entlassungen in den Monaten danach eine gewisse Zurückhaltung zu spüren.
Warten auf den richtigen Zeitpunkt – auf beiden Seiten
SEM-Sprecher Reichlin formuliert es so: Der Bundesrat wird die aktuelle Situation in der Türkei wie auch die Lage zwischen der Türkei und Europa im Auge behalten und dann entscheiden, wenn der richtige Zeitpunkt für die Unterzeichnung des Abkommens gekommen ist.
Auch die Türkei stellt Bedingungen: Sie will das Abkommen nach der Unterzeichnung erst in Kraft treten lassen, wenn die EU und die Schweiz den türkischen Staatsbürgern tatsächlich die Visumsfreiheit garantieren. In diesem Punkt sind sich die EU und die Türkei bisher nicht einig geworden.