- Ein Mann, der seine Frau umgebracht hat, muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Den drei Kindern muss er eine Genugtuung von je 75'000 Franken bezahlen.
- Der Mann hatte seine Frau 2021 in Schafisheim (AG) erwürgt. Trotz Reanimation erlag die Frau mehrere Tage später im Spital ihren Verletzungen.
- Die Verteidigung forderte eine Verurteilung wegen Totschlags zu maximal 5 Jahren Gefängnis. Die Tat sei eine Affekthandlung gewesen.
- Das Gericht folgt in seinem Urteil mehrheitlich den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
Kaltblütig und brutal – so bezeichnet die Richterin des Bezirksgerichts Lenzburg die Tat des 49-Jährigen. Aus Eifersucht und verletztem Stolz habe er seine Frau erwürgt, das seien niedere Beweggründe. Die Rekonstruktion der Tatnacht zeige auf, dass er seine Frau gewürgt habe, während die drei Kinder vor der verschlossenen Türe verzweifelt versucht hätten, ihrer Mutter zu helfen.
Eigentlich wollte ihn das Gericht wegen der Schwere der Tat gar zu 17 Jahren Gefängnis verurteilen – also ein Jahr mehr, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Weil ein Gutachten dem Täter aber eine leichte bis mittlere Minderung der Schuldfähigkeit zuspricht, reduzierte das Gericht das Strafmass auf 14 Jahre.
Der Gutachter diagnostizierte beim Täter einen schweren Eifersuchtswahn und eine Depression. Der 49-jährige Täter habe seine Frau laut Anklage stark kontrolliert. Zugespitzt habe sich dies ab Ende 2020. Via Smartphone hat er den Standort der 44-Jährigen kontrolliert und im Haus sowie im Auto Ton- und Bildaufnahmegeräte installiert.
Aus Angst, sie könnte ihn betrügen, verbot er seiner Frau, sich zu parfümieren, und installierte Schlösser am Fenster des Schlafzimmers. Anfang März 2021 zog das spätere Opfer dann schliesslich zu ihren Eltern nach Wohlen.
Kinder hatten Angst um Mutter
Am 11. März kam die Frau zurück ins gemeinsame Haus in Schafisheim. Sie hatte sich mit Corona infiziert und wollte ihre Eltern nicht anstecken. Die Kinder hatten Angst um ihre Mutter und wollten in der Tatnacht mir ihr im selben Zimmer schlafen. Das erlaubte der Mann aber nicht.
Stattdessen schlief das Ehepaar im Elternschlafzimmer. Als die Frau keinen Sex mit ihrem Mann haben wollte, eskalierte die Situation. Der Mann drückte sie aufs Bett und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Zwar wurden die Kinder durch den Aufschrei ihrer Mutter alarmiert. Weil der Angeklagte aber die Türe zum Schlafzimmer abgeschlossen hatte, konnten sie der Mutter nicht helfen. Erst als die Polizei vor Ort war, öffnete der Mann die Zimmertür.
Zwar konnten die Rettungskräfte die Frau reanimieren. Die Sauerstoffversorgung zu ihrem Gehirn war jedoch zu lange unterbrochen gewesen. Die Frau starb ein paar Tage später im Spital an den Folgen der Tat.
Der Mann bestreitet die Tat nicht. Vor Gericht betonte er aber, dass er die Tat nicht geplant habe. Er habe die Kontrolle verloren und es tue ihm leid. Sein Verteidiger plädierte deshalb auf Totschlag und verlangte höchstens fünf Jahre Freiheitsstrafe. Es sei eine Affekthandlung gewesen.
Die Staatsanwaltschaft sprach im Plädoyer hingegen von einer besonders skrupellosen Tat. Die Tötung und das Verunmöglichen von Nothilfe seien besonders niederträchtig. Darum sei die Tat als Mord einzustufen.