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Bezirksgericht Winterthur Mann angezündet: Winterthurer Gericht verurteilt 20-Jährigen

Der Beschuldigte hat einen Mann in Flammen gesetzt. Dafür erhält er eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten.

Welche Tat verhandelte das Bezirksgericht Winterthur? Der Vorfall sorgte 2022 weit über Winterthur hinaus für grosse Bestürzung: Während einer Busfahrt kam es zu einem Streit zwischen zwei jungen Männern und einem 32-Jährigen. An einer Bushaltestelle eskalierte die Situation. Laut Anklage schlug und trat einer der beiden 20-Jährigen auf das Opfer ein. Sein Kollege, der Haupttäter, sprühte dem Mann Pfefferspray ins Gesicht und zündete den Sprühnebel an. Die Flammen setzten den Kopf des Opfers in Brand. Zwei Unbeteiligte konnten das Feuer löschen und schwere Verletzungen verhindern.

Wie hat das Gericht entschieden? Es verurteilt den Haupttäter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 9 Monaten – wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Ins Gefängnis muss der junge Mann aber nicht: Die Freiheitsstrafe wird zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben. «Die Rückmeldungen lassen hoffen», sagte der Richter. «Würde man Sie jetzt in den Strafvollzug stecken, müsste man dies alles danach wieder aufbauen.» Auch der Kollege des Haupttäters wurde verurteilt: zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Nachtaufnahme eines vorbeifahrenden Busses in einer Stadt.
Legende: Schon im Bus kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 32-Jährigen und den jungen Männern. Später stiegen alle aus – und die Situation spitzte sich zu (Symbolbild). Keystone / GAETAN BALLY

Was sagten zuvor die Beschuldigten? Die beiden stellten das Opfer als Aggressor dar. Der Mann sei schwer betrunken gewesen. Im Bus habe er einen ihrer Kollegen grundlos beleidigt und sich aggressiv verhalten. Sie hätten sich deshalb von ihm bedroht gefühlt. Der 20-Jährige mit dem Feuer gab zwar zu, dass er den Mann angezündet habe. Doch er habe den Pfefferspray nur zur Verteidigung eingesetzt. Der Mann sei an der Bushaltestelle mit erhobenen Fäusten auf ihn zugekommen. Die starke Stichflamme sei keine Absicht gewesen und habe ihn selbst überrascht, so der Polymechaniker.

Wie argumentierte der Staatsanwalt? Die Staatsanwaltschaft kritisierte zwar das Opfer. Sein Verhalten im Bus sei dumm gewesen. Doch dies rechtfertige die brutalen und gefährlichen Attacken an der Bushaltestelle nicht. Dass die Beschuldigten aus Angst gehandelt hätten, sei gelogen. Vielmehr hätte ihnen die Tat Freude bereitet. Die Beschuldigten hätten zudem andere Zeugen eingeschüchtert und deckten sich nun gegenseitig.

Hand hält Pfefferspray.
Legende: Er habe den Pfefferspray zur Selbstverteidigung eingesetzt, sagte der Beschuldigte. Die Staatsanwaltschaft hielt diese Darstellung für eine Schutzbehauptung (Symbolbild). APA/GEORG HOCHMUTH

Welche Gefängnisstrafe forderte die Anklage? Für den Haupttäter forderte der Staatsanwalt eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Der Polymechaniker habe sich der versuchten schweren Körperverletzung schuldig gemacht. Zudem soll der neuseeländische Staatsbürger für sieben Jahre des Landes verwiesen werden. Für den Komplizen, einen Büroangestellten, verlangte der Staatsanwalt eine bedingte Haftstrafe von 21 Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe. Dies wegen Angriff und leichter Körperverletzung.

Was sagten die Verteidiger? Laut ihrer Darstellung handelten die Beschuldigten aus Notwehr. Das spätere Opfer habe die jungen Männer provoziert und bewusst ein Duell gefordert. Der Verteidiger des Büroangestellten forderte deshalb einen Freispruch. Der Anwalt des Haupttäters sagte, die Flammen seien rasch gelöscht worden. Deshalb solle sein Mandant wegen einfacher Körperverletzung schuldig gesprochen werden. Von einem Landesverweis solle das Gericht absehen. Der Richter kam dieser Forderung nach.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 30.05.2024, 06.31 Uhr ; 

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