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Bezirksgericht Zürich Gericht spricht Schwyzer SVP-Kantonsrat weitgehend frei

  • Das Bezirksgericht Zürich hat den Schwyzer SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.
  • Die Richter sprachen ihn von schweren Vorwürfen wie versuchter Vergewaltigung frei.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine Busse über 1000 Franken verlangt.

Neben der Freiheitsstrafe sprach das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 120 mal 100 Franken aus. Für beide Strafen gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Die Strafen wurden für einfache Körperverletzung und illegale Pornografie ausgesprochen.

Diese Delikte wurden Diethelm vorgeworfen

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Die Staatsanwaltschaft hatte Bernhard Diethelm unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung und versuchter sexueller Nötigung angeklagt.

Er soll sich im Juni 2021 in Zürich mit einer Sexarbeiterin getroffen haben. In deren Wohnung kam es laut Anklageschrift zu einem Handgemenge.

Diethelm soll die Frau unter anderem massiv gewürgt haben. Auch habe der Beschuldigte versucht, sie zu betäuben. Bei diesen Angriffen habe sich die Frau am Unterkiefer verletzt, ebenso habe sie Kratzer und Prellungen an den Armen, Oberschenkeln, Knie und Fuss erlitten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schwyzer überdies verbotene Pornografie vor. Bei der Auswertung des Handys und Notebooks des Beschuldigten seien Bilder von sexuellen Handlungen mit Tieren gefunden worden.

Wegen Tätlichkeiten muss Diethelm eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Der Klägerin sprachen die Richter eine Genugtuung von 1000 Franken zu.

Leben nicht gefährdet

Die Klägerin habe glaubhaft und fast ohne Widersprüche ausgesagt, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Am Prozess habe sie dann einiges anders gesagt als in der Untersuchung. Da sei etwa der süssliche Geruch, den sie gerochen haben will. Das Gericht gehe davon aus, dass sie sich im Vorfeld über Chloroform informiert hat.

Dass Diethelm sie gewürgt hat, sahen die Richter als erwiesen an. Das zeigten die Verletzungen am Hals. Dafür wird er wegen Körperverletzung verurteilt. Doch es sei nicht bewiesen, dass ihr Leben dabei gefährdet war.

Kein Hinweis auf Chloroform

Bezüglich der Verätzung und der vorgeworfenen versuchten Betäubung seien keine Rückstände gefunden worden, auch in der Wohnung habe sich nichts befunden, führte der Richter aus. Diethelms Suche nach Chloroform im Internet sei der einzige Hinweis. Doch dieses rieche nicht nach Katzenurin.

Da die versuchte Betäubung nicht nachgewiesen werden konnte, fallen die Vorwürfe der versuchten Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung weg, wie der Richter festhielt. Es gebe weder Muster noch Hinweise, dass Diethelm je in dieser Hinsicht auffällig war.

Diethelm an einem Tisch, Mikrophone vor seinem Gesicht
Legende: Der Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm informierte am 28. Juni an einer Medienkonferenz im Rathaus in Schwyz. Keystone/Urs Flüeler

Das Gericht geht davon aus, dass eine Auseinandersetzung um den Preis der Anlass für den Vorfall war.

Während des Prozesses wirkte der Beschuldigte ruhig und gefasst. Er nutzte das Schlusswort, um sich bei der Klägerin zu entschuldigen. Allerdings zeigte sich Diethelm bestürzt, dass am Prozess «das Sexuelle so zur Schau gestellt wurde». Ohne seine Familie «wäre ich wohl schon in der Limmat gelandet».

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kein Rücktritt

Die SVP des Kantons Schwyz hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe von der Ortspartei Wägital die Sistierung von Diethelms Mitgliedschaft gefordert. Der Politiker sprach letzte Woche vor den Medien von einer privaten Angelegenheit, die nichts mit seiner politischen Tätigkeit zu tun habe. Einen Rücktritt als Kantonsrat schloss er aus.

SRF 1, Regionaljournal Zentralschweiz, 03.07.2023, 12:03 Uhr ; 

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