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Bilanz nach 6 Monaten Inländervorrang: mehr Aufwand, wenig Nutzen

Ein erster Überblick aus Arbeitgebersicht zeigt, wo die Stellenvermittlung seit Juli klappt und wo es harzt.

Lange hat das Parlament darüber debattiert, wie die Masseneinwanderungsinitiative der SVP umgesetzt werden soll. Der Kompromiss: ein Inländervorrang. Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit sollen arbeitslose Inländer anstellen statt Personal aus dem Ausland zu rekrutieren. Ein halbes Jahr gilt diese Meldepflicht nun. Die Bilanz fällt eher schlecht aus.

Gastronomie: Die Gastrobranche stellt dem Inländervorrang ein schlechtes Zeugnis aus. Bei meldepflichtigen Stellen gilt eine fünftägige Sperrfrist. Das heisst, eine Firma darf erst inserieren, wenn fünf Tage abgelaufen sind. Darüber ärgert sich Casimir Platzer, Präsident des Branchenverbandes Gastrosuisse. «Wenn bei uns über die Festtage ein Mitarbeiter ausfällt, brauchen wir sofort Ersatz. Mit einer Sperrfrist von fünf Tagen und den dazwischenliegenden Feiertagen wird es etwa der 10. Januar, bis wir jemanden anstellen. Dann sind aber die Festtage vorbei. Dann brauche ich auch niemanden mehr.»

Hotellerie : Offene Stellen, beispielsweise beim Empfangspersonal, muss auch die Hotellerie melden. Viele Hotels beschäftigen Saisonniers für die Winter- oder Sommersaison. Dass auch diese unter die Meldepflicht fallen, führe zu Leerläufen. Zwar funktioniere die Meldepflicht, aber es sei ernüchternd, wie wenig Stellen besetzt werden können.

Gipser : Von der Stellenmeldepflicht ebenfalls betroffen sind Gipser. Passende Bewerber hätten die Unternehmer kaum gefunden, hält der Verband der Maler und Gipserunternehmen fest. Sie sei eine unnütze und bürokratische Hürde.

Bauhauptbranche: Noch schlechter fällt das Fazit der Bauhauptbranche aus. Die Baumeister erhielten keine brauchbaren Dossiers, die Stellenmeldepflicht bringe nur Aufwand, aber keinen Nutzen. Nach sechs Monaten sei klar: Die Bezeichnungen der Berufe stimmten nicht mit der Praxis im Bau überein, sagt der Vizedirektor des Baumeisterverbands.

Logistiker: Auch Lageristen oder Magaziner gehören zu den meldepflichtigen Berufsarten. Auf Anfrage sagt der Verband, dass die Stellenmeldepflicht erst bei einem Teil der Mitglieder bekannt sei. Diejenigen, die offene Stellen melden, sehen wenig Nutzen. Ebenfalls nicht zufrieden ist der Verband der Kurierunternehmen , weil ein zusätzlicher Aufwand entstehe.

RAV sieht es positiv: Bei der regionalen Arbeitsvermittlung in Glarus kommen deutlich mehr Meldungen über offene Stellen herein. Der Teamleiter Thomas Scherzinger zieht deshalb eine positive Bilanz.

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