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Bischofskonferenz Kirche verschärft Anzeigepflicht bei sexuellen Übergriffen

  • Sexuelle Übergriffe in der katholischen Kirche sollen künftig in jedem Fall zu einer Anzeige bei der Justiz führen, wenn es Hinweise auf ein Offizialdelikt gibt.
  • Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat die Meldepflicht entsprechend verschärft.

Zwei Männer sitzen vor Präsentation.
Legende: Wollen die Meldepflicht verschärfen: Charles Morerod, Präsident SBK, rechts, und Vizepräsident Felix Gmuer. Keystone

Neu müssen kirchliche Amtsträger Verdachtsfälle auch dann zur Anzeige bringen, wenn das Opfer dies nicht wünscht. Dies gilt für Fälle, die noch nicht verjährt sind, wie der Vizepräsident der Bischofskonferenz, der Basler Bischof Felix Gmür, an einer Medienkonferenz der Bischofskonferenz in St. Gallen sagte.

Andernfalls sei die Vertuschungsgefahr zu gross, erklärte Gmür. Nur die staatlichen Untersuchungsbehörden hätten die Mittel, um eine Untersuchung richtig durchzuführen, wenn nötig mit Zwangsmassnahmen. Schon vor dieser Verschärfung und Präzisierung der Anzeigepflicht seien Opfer von sexuellen Übergriffen und Täter ermutigt worden, selber Anzeige zu erstatten.

«Wir wollen wissen, was passiert ist»

Sexuelle Übergriffe innerhalb der katholischen Kirche sorgen seit Jahren weltweit für negative Schlagzeilen. Auch in der Schweiz melden sich immer mehr Opfer, die von Kirchenleuten belästigt oder missbraucht worden sind. Im vergangenen Jahr kam es zu 65 neuen Meldungen, was ein markanter Anstieg ist.

Laut Gmür ist dies die Folge verschiedene Aufrufe an Opfer, sich zu melden. «Wir wollen wissen, was passiert ist», sagt er. Ein weiterer Grund sei der Genugtuungsfonds, der eingerichtet worden sei. Zudem seien sexuelle Übergriffe in den Kirchen vergangenes Jahr oft Thema in den Medien gewesen.

Viele der Übergriffe, die 2017 gemeldet wurden, liegen 30 Jahre und länger zurück. Seit 2010 wurden in den Bistümern insgesamt rund 300 Fälle gemeldet. Die meisten Opfer waren Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Die Täter waren überwiegend Priester und Ordensleute. Der grösste Teil dieser Fälle seien verjährt, so Gmür.

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